Corona-Ampel: Was die vier Farben bedeuten

Die Bundesregierung präsentierte am Freitag die Details der Corona-Ampel. Wien, Linz, Graz und Bezirk Kufstein starten mit "gelb". Die rechtliche Grundlage fehlt noch.

Mit dem Start der Corona-Ampel am Freitag sind bereits vier Regionen in Österreich auf gelb geschaltet. Betroffen von "gelb" - das bedeutet mittleres Risiko - sind der Bezirk Kufstein sowie die Städte Wien, Linz und Graz. Alle anderen Bezirke blieben auf grün, wie bei einer Pressekonferenz der Regierung in Wien bekannt gegeben wurde.

Vier Farben

Das System operiert mit den Farben Grün (niedriges Risiko), Gelb (mittleres), Orange (hohes) und Rot (sehr hohes Risiko). Das sei ein guter Überblick für die Bevölkerung über die regionale Entwicklung, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Bei "gelb" - so wie es jetzt in vier Regionen der Fall ist - gebe es eine Verschärfung der Maskenpflicht im Handel, in der Gastronomie sowie bei Veranstaltungen, sagte Kurz. Bei "orange" und "rot" seien die Maßnahmen von ausgeprägterer Form. Alle Informationen werden über https://corona-ampel.gv.at/ veröffentlicht.

Ampelfarbe "Rot" - sehr hohes Risiko

  • Mindestabstand 1 Meter
  • Praktisch überall Maskenpflicht
  • Schule: Umstellung auf Distance-Learning
  • Arbeit: Home-Office (wenn möglich)
  • Sperrstunde: 23 Uhr - Betretung nur zur Selbstabholung
  • Hotelerie schließt für touristische Zwecke
  • Sport: Fitnesscenter u. ä. Sportstätten und Freizeiteinrichtungen schließen
  • Keine Veranstaltungen
  • Keine Fach- und Publikumsmessen
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Ampelfarbe "Orange" - hohes Risiko

  • Mindestabstand 1 Meter
  • Praktisch überall Maskenpflicht
  • Schule: Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe. Keine Durchmischung von Gruppen.
  • Sperrstunde: 0 Uhr / MNS für Gäste außer am Essplatz. / Beschränkung der Gästeanzahl pro Besucher.
  • maximal 250 Personen bei Indoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen / 25 bei nicht zugewiesenen - gilt auch für Fach- und Publikumsmessen
  • maximal 500 Personen bei Outdoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen / 100 bei nicht zugewiesenen
  • Sport: Keine Ausübung von Sportarten und Freizeitaktivitäten mit Körperkontakt
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Ampelfarbe "Gelb" - mittleres Risiko

  • Mindestabstand 1 Meter
  • Praktisch überall Maskenpflicht
  • Schule: MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse
  • Sperrstunde: 1 Uhr / MNS für Personal im Service.
  • maximal 2.500 Personen bei Indoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen / 100 bei nicht zugewiesenen
  • maximal 5.000 Personen bei Outdoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen / 50 bei nicht zugewiesenen
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Ampelfarbe "Grün" - niedriges Risiko

  • Mindestabstand 1 Meter
  • Maskenpflicht wie bisher: Öffentliche Verkehrsmittel, Supermärkte, Tankstellen, Banken, Post, etc.
  • Sperrstunde: 1 Uhr
  • maximal 5.000 Personen bei Indoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen / 200 bei nicht zugewiesenen
  • maximal 10.000 Personen bei Outdoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen / 200 bei nicht zugewiesenen
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Wöchentlicher Überblick

In Zukunft werde es wöchentlich einen Überblick über die regionale Entwicklung gebe, sagte Kurz, "auch häufiger, wenn Gefahr im Verzug" ist. Die umfassende rechtliche Verankerung der Ampel wird erst Ende September erfolgen, dazu ist die Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes notwendig.

Rechtliche Grundlage

In Kraft treten kann die Ampelregelung erst, nachdem eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen wurde. Dafür muss die Novelle des Covid-19-Maßnahmengesetz und Epidemigesetz im Nationalrat (voraussichtlich am 23. September) beschlossen werden. Anschließend wird diese im Bundesrat behandelt und soll spätestens am 1. Oktober in Kraft treten.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Bundesregierung präsentierte am Freitag die Details der Corona-Ampel.
  • Die rechtliche Grundlage fehlt noch.
  • Betroffen von "gelb" - das bedeutet mittleres Risiko - sind der Bezirk Kufstein sowie die Städte Wien, Linz und Graz.
  • Bei "orange" und "rot" seien die Maßnahmen von ausgeprägterer Form.
  • maximal 5.000 Personen bei Outdoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen / 50 bei nicht zugewiesenen