Causa Foltergeneral: Vier Freisprüche im BVT-Prozess
Mit vier Freisprüchen ist am Montag am Wiener Landesgericht der Amtsmissbrauch-Prozess gegen drei frühere Spitzenbeamte des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und einen Vertreter des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl (BFA) zu Ende gegangen. Ihnen war vorgeworfen worden, sie hätten 2015 einen syrischen "Foltergeneral" in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen Asyl verschafft. Er soll für die Folter von zahlreichen Regimegegnern in seinem Heimatland verantwortlich sein
Richterin: Hatten nichts davon
Es gebe keinen Beweis für einen Tatplan, keinen Schädigungsvorsatz und auch kein erkennbares Motiv der Beamten, urteilte der Schöffensenat. "Einige Sachverhalte" seien "anders" als von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angenommen "zu bewerten", stellte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung klar. "Das Einzige, was sie (die Angeklagten, Anm.) davon hatten, war viel Arbeit", betonte die Richterin. Die Freisprüche für die Ex-BVT-Beamten - Ex-Spionagechef Bernhard P. und zwei frühere Chefinspektoren - von sämtlichen Anklagepunkten erfolgten im Zweifel.
Nicht rechtskräftig
Die erstinstanzliche Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die WKStA gab vorerst keine Erklärung ab.
Zusammenfassung
- Im umstrittenen Asylfall eines syrischen Foltergenerals wurden alle vier früheren Spitzenbeamten von den Vorwürfen freigesprochen.