APA/ROLAND SCHLAGER

BUWOG-Affäre

Grasser-Urteil vor dem OGH: Diese Szenarien gibt es

20. März 2025 · Lesedauer 4 min

Der Oberste Gerichtshof (OGH) beschäftigt sich dieser Tage mit den Urteilen in der BUWOG-Affäre rund um Karl-Heinz Grasser. Womöglich ein Schlussstrich unter einer Causa, die seit über 20 Jahren andauert. Aber womit ist zu rechnen? Alle Szenarien im Überblick.

2004 verkaufte die Republik unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ) ein Paket von 60.000 Wohnungen. Im März 2025 ist das juristische Nachspiel noch immer nicht vorbei. 

Sieben Jahre wurde ermittelt, in einem Monsterprozess fiel nach drei Jahren und 168 Prozesstagen im Dezember 2020 ein Urteil. Und genau dieses wird nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) verhandelt. 

Acht Jahre Haft für Grasser - oder nicht? 

Denn die nicht rechtskräftig Verurteilten in der BUWOG-Affäre legten Rechtsmittel, etwa eine Nichtigkeitsbeschwerde, ein und zogen damit vor den OGH, das Höchstgericht. Der Prominenteste: Karl-Heinz Grasser. Er wurde 2020 zu acht Jahren Haft verurteilt.

Seine Anwälte wettern in der Berufungsverhandlung über ein "unerträglich falsches" Urteil, das noch dazu "inhaltlich schlecht" sei, so Norbert Wess. Auch Manfred Ainedter ist sich sicher, dass es nicht standhalten könnte. 

Aber was macht der OGH da nun? Das erklärt Strafrechtsexperte Robert Kert, Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) im Gespräch mit PULS 24. 

Video: Der BUWOG-Prozess rund um Grasser einfach erklärt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasst sich mit dem Urteil in der BUWOG-Affäre – dem größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik. PULS 24 Redakteur Lukas Raithofer fasst über 20 Jahre zusammen. 

Was der OGH überprüft

Einerseits prüft das Höchstgericht etwaige Verfahrensfehler. Darunter fallen etwa die "Befangenheit eines Richters oder verletzte Verfahrensrechte, zum Beispiel durch nicht behandelte Beweisanträge", so Kert. 

Zudem prüfe der OGH, ob "die Begründung schlüssig" sei, sagte der Strafrechtsexperte. Im Falle des erstinstanzlichen Urteils in der BUWOG-Causa kommt diese Urteilsbegründung auf stolze 1.300 Seiten. 

Ebenso wird geprüft: "Ist die rechtliche Beurteilung richtig? Könnte es ein anderer Tatbestand, oder gar nicht strafbar sein? Liegt eine Verletzung einer der zwingenden Bestimmungen über die Strafbemessung vor? "

Daraus ergeben sich dann mögliche Szenarien nach einer Entscheidung des OGH. 

BUWOG-Prozess: Worum geht es eigentlich?

Bestätigung

Gelangt der OGH zur Erkenntnis, dass in dem Urteil des Schöffensenats unter Richterin Marion Hohenecker keine Mängel zu finden sind, bestätigt er das Urteil. 

Dann wären die Schuldsprüche rechtskräftig, Grasser müsste in Haft. "Der OGH ist die letzte Instanz, danach wird die Strafe vollzogen", sagt Kert. 

Bestätigung, aber ...

Eine Bestätigung muss aber nicht vollumfänglich sein. Kommt der OGH zum Schluss, dass das Urteil hält, "aber die Strafe zu hoch ist, könnte sie herabgesetzt werden", so Kert. 

So kann es auch passieren, dass "ein Teil bestätigt und ein Teil aufgehoben wird", erklärt der Professor. Wie es dann weitergeht, hängt vom Fehler ab. 

Aufhebung

Wird ein Verfahrensfehler festgestellt, z.B. die Befangenheit der Richterin, "wird das Urteil aufgehoben und an die erste Instanz zur Entscheidung zurückverwiesen", sagt Kert. Dann müsste der Prozess komplett neu aufgerollt werden. 

Bei einem Fehler in der rechtlichen Beurteilung "kann der OGH selbst entscheiden". Kommen die Höchstrichter etwa zum Schluss, dass keine Untreue, sondern Bestechung vorlag, kann das selbst korrigiert werden. 

Kann etwa der Vorsatz für eine Straftat nicht nachgewiesen werden, der für einen Schuldspruch nötig ist, kann das der OGH nicht selbst entscheiden. Denn dafür bräuchte es neue Beweise, die das Höchstgericht aber nicht aufnimmt. 

"Alles, was eine neue Beweisaufnahme verlangt, würde bedeuten, dass aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen wird", erklärt der Universitätsprofessor. 

Kommt er zum Ergebnis, dass das festgestellte Verhalten keine strafbare Handlung ist, könnte der OGH die erstinstanzlich Verurteilten aber auch zur Gänze freisprechen. 

Zusammenfassung
  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) beschäftigt sich dieser Tage mit den Urteilen in der BUWOG-Affäre rund um Karl-Heinz Grasser.
  • Womöglich ein Schlussstrich unter einer Causa, die seit über 20 Jahren andauert.
  • Aber womit ist zu rechnen? Alle Szenarien im Überblick.