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Burgenland bekommt Gemeindefondsgesetz

Das Burgenland bekommt ein Gemeindefondsgesetz, um Kommunen in finanziellen Nöten zu unterstützen. Der Fonds wird in der Landesholding angesiedelt und ist im ersten Schritt mit 5 Mio. Euro dotiert, gaben Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) und SPÖ-Klubchef Roland Fürst am Freitag bekannt. Eisenkopf schätzt, dass 15 bis 20 Gemeinden in den Fonds fallen könnten.

Das neue Gesetz wurde am Donnerstag mittels Initiativantrag in den Landtag eingebracht. "Es freut mich nicht, dass wir ein solches Gesetz notwendig haben, weil es bedeutet, dass die Gemeinden verstärkt Konsolidierungsbedarf haben werden. Es wird notwendig sein, mehr Gemeinden als bisher zu begleiten und ihnen unter die Arme zu greifen", stellte Eisenkopf fest. Mit der Maßnahme soll langfristig Liquidität sichergestellt werden: "Die Gemeinden sollen nach einigen Jahren wieder auf eigenen Beinen stehen können."

Auf Basis des neuen Gesetzes werden zwischen Land und Gemeinden auf freiwilliger Basis Vereinbarungen getroffen, die im Gemeinderat beschlossen werden müssen. Jede Kommune mit Konsolidierungsbedarf - dies ist in der Gemeindeordnung geregelt - müsse dann ein Konzept für die Haushaltskonsolidierung vorlegen. Festgestellt wird etwa, wie hoch der Finanzbedarf ist, wie lange eine finanzielle Unterstützung notwendig ist und wie stringent die Maßnahmen sind. Auf dieser Grundlage werde entschieden, ob der Fonds Tilgungen oder gar vollständige Darlehensverbindlichkeiten übernimmt. Auch Eigentum von Gemeinden wie etwa Liegenschaften können an den Fonds übertragen werden.

Neben dem Aufsichtsrat im Fonds wird auch ein Beirat - besetzt unter anderem mit Vertretern des Gemeindevertreterverbandes, des Gemeindebundes und des Städtebundes - eingerichtet. "Uns war wichtig, transparent zu arbeiten und möglichst alle Gemeindevertreter mit im Boot zu haben. Das Gesetz ist leider notwendig", verwies die Landeshauptmann-Stellvertreterin auf sinkende Ertragsanteile.

Laut Eisenkopf sind im Burgenland nächstes Jahr etwa ein Drittel der 171 Kommunen Abgangsgemeinden. Dies bedeute nicht, dass sie bereits Konsolidierungsbedarf hätten, jedoch "noch enger begleitet werden müssen". Zu rechnen sei, dass 15 bis 20 Gemeinden in den Fonds fallen könnten.

Nach dem Initiativantrag in der gestrigen Sitzung soll das Gesetz im Dezember beschlossen werden und am 1. Jänner 2025 in Kraft treten. Gespeist wird der Fonds aus Landesmitteln und aus etwaigen Verwertungserlösen, so Eisenkopf. Die Erlöse werden in das Fondsvermögen eingerechnet, um Darlehen zu tilgen. Sie betonte, dass "kein Geschäft auf dem Rücken der Gemeinde gemacht wird" und alles in individuellen Vereinbarungen geregelt werde.

Schuld an der Finanzmisere der Kommunen ist aus Sicht der SPÖ jedenfalls die ÖVP auf Bundes- und Landesebene. Der ÖVP-geführten Bundesregierung attestierte Fürst eine "katastrophale Finanz- und Wirtschaftspolitik". Auch kritisierte er die Ablehnung des von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) angebotenen "Gemeinde-Entlastungspaket" durch die Landes-ÖVP.

Kritik an den Plänen kam von ÖVP und FPÖ. ÖVP-Klubobmann Markus Ulram meinte, das Gesetz sei "unzureichend und verspätet". Die Maßnahme sei ein "reines Auffangnetz" und löse die Kernprobleme nicht, so Ulram in einer Aussendung. Sein freiheitlicher Amtskollege Johann Tschürtz begrüßt den angekündigten Fonds grundsätzlich. Er kritisierte jedoch, dass sich dieser durch die Ansiedelung bei der Holding dem Fragerecht der Abgeordneten im Landtag entzieht.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Burgenland führt ein Gemeindefondsgesetz ein, das mit 5 Millionen Euro dotiert ist, um 15 bis 20 Gemeinden in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen.
  • Das Gesetz soll im Dezember beschlossen werden und am 1. Januar 2025 in Kraft treten, um langfristig die Liquidität der Gemeinden zu sichern.
  • Kritik an dem Gesetz kommt von ÖVP und FPÖ, die es als unzureichend betrachten, während der Fonds aus Landesmitteln und Verwertungserlösen finanziert wird.