Briefwahl in Österreich: Das muss man bei Wahlkarten beachten
Wer am Wahltag verhindert ist, hat trotzdem die Möglichkeit seine Stimme abzugeben. Statt persönlich ins Wahllokal zu gehen, kann man in Österreich auch per Briefwahl für seine bevorzugte Partei stimmen.
Dafür muss im Vorfeld eine Wahlkarte beantragt werden.
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Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Briefwahl.
Wer kann eine Wahlkarte beantragen?
Personen, die am Wahltag verhindert sind, weil
- sie nicht in ihrem Wahlsprengel sind.
- sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wahllokal gehen können (eingeschränkte Mobilität).
- sie sich im Ausland aufhalten.
- sie in sich gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen befinden, ohne besondere Wahlbehörde.
Wo kann man eine Wahlkarte beantragen?
Eine Wahlkarte kann bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, beantragt werden. Das geht mündlich oder schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder über einen Online-Antrag.
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab wann kann eine Wahlkarte beantragt werden?
Das Antragsformular ist ab ca. acht Wochen vor einer stattfindenden Wahl online verfügbar.
Video: B wie Briefwahl
Welche Fristen muss man einhalten?
Wenn man eine Wahlkarte schriftlich beantragt, muss das bis zum vierten Tag vor dem Wahltag passieren. Kann die Wahlkarte persönlich an eine bevollmächtigte Person übergeben werde, dann geht auch bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag um 12 Uhr.
Wer sie mündlich beantragt, hat ebenfalls bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag um 12 Uhr Zeit für die Beantragung.
Kann man mit Wahlkarte im Wahllokal abstimmen?
Ja, eine Wahlkarte kann auch direkt in einem Wahllokal abgegeben werden während dessen Öffnungszeiten. Die Wahlkarte muss nicht zwingend per Brief versendet werden.
Wohin muss die Wahlkarte geschickt werden?
Um die Wahlkarte für die Briefwahl zu verwenden, muss sie rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde ankommen. Man kann sie z.B. in einen Briefkasten einwerfen, auf einer Post-Filiale aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.
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Die Wahlkarte kommt bereits frankiert. Die Kosten für das Porto trägt daher der Bund, egal, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben wird.
Bis wann muss die Wahlkarte bei der zuständigen Behörde einlangen?
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag um 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Alternativ muss sie bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal abgegeben worden sein.
Im Ausland können Wahlkarten zudem bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden. Bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder außerhalb der Schweiz ist das Abgeben bis zum neunten Tag vor dem Wahltag möglich.
Zusammenfassung
- In Österreich wird bekanntlich an einem Sonntag gewählt, damit zumindest die Mehrheit der Bevölkerung auch Zeit für den Urnengang hat.
- Nichtsdestoweniger kann man am Wahltag natürlich trotzdem verhindert sein, dann besteht die Möglichkeit einer Briefwahl.
- Aber welche Umstände erlauben es, per Brief zu wählen? Wie kommt man zu einer Wahlkarte?
- Und welche Fristen muss man beachten? PULS 24 hat den Überblick.