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Blümel im Konflikt um Aktenlieferung: "Im Nachhinein ist man immer klüger"

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Montagabend seine Vorgehensweise im Streit um Aktenlieferungen für den Ibiza-Untersuchungsausschuss verteidigt.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zeigte sich in der "ZiB2" am Montagabend jetzt aber doch bereit, über eine Herabstufung der Geheimhaltungsstufe der gelieferten Akten mit den Abgeordneten zu sprechen und die Akten auch elektronisch zu liefern. Blümel hatte vom U-Ausschuss geforderte Unterlagen erst nach einem Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) geliefert, sie wurden dabei als "geheim" klassifiziert und nur in Papierform ausgehändigt.

Das wurde von der Opposition scharf kritisiert, weil es die Arbeit des Ibiza-Untersuchungsausschusses erschweren würde. Nun zeigte sich Blümel bereit, die Klassifizierung herunterzustufen und elektronisch zu liefern.

Gleichzeitig verteidigte der Finanzminister seine Vorgehensweise: Der Aktenlieferungsantrag des Ausschusses sei so weitgefasst gewesen, dass Geschäftsgeheimnisse Dritter und Krankenstanddaten von Mitarbeitern dem Parlament bekannt gegeben werden mussten. Es seien ganze Emailpostfächer angefordert worden, die zahlreiche Daten enthalten haben, die nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben, erklärte Blümel. Deswegen habe man mit der Lieferung so lange gezögert. Die Opposition kritisierte hingegen, dass unter den Akten auch viele eigentlich öffentlich zugängliche Daten seien und eine Geheimhaltung daher nicht notwendig sei.

Blümel entschuldigte sich in der ZIB 2 aber auch: Sollte der Eindruck entstanden sein, dass er die Verfassung nicht achte, tue ihm das Leid. Er sei ein "überzeugter Demokrat und Patriot" und fühle sich "der Verfassung und den Institutionen zu tiefst verpflichtet". 

"Im Nachhinein ist man immer klüger"

Er sei "sehr sensibel vorgegangen, um alle Rechte zu wahren". Das Ministerium habe viele rechtliche Argumente. Dass der VfGH am Ende gegen das Ressort entschieden habe, kommentierte Blümel mit den Worten: "Im Nachhinein ist man immer klüger". Er erinnerte aber auch daran, dass auch das Justizministerium eine Meinungsverschiedenheit bezüglich der Herausgabe des Ibiza-Videos mit dem U-Ausschuss gehabt habe und der VfGH angerufen werden musste.

Wolfgang Peschorn, Chef der Finanzprokuratur, erklärt ebenfalls, dass der Finanzminister bei den U-Ausschuss-Akten lieferbereit gewesen sei und man schon im März versucht habe, eine Einigung mit den Abgeordneten herzustellen. Er habe dem U-Ausschuss angeboten, alle Nachrichten und Daten in einen Datenraum einzuliefern und gemeinsam mit U-Ausschuss und IT-Spezialisten vom U-Ausschuss gewählte Suchbegriffe einzugeben und die Treffer vorzulegen. Das sei abgelehnt und dann ohne weitere Verständigung der Exekutionsantrag eingebracht worden, sagte Peschorn dem "Standard".

Besprechung am Mittwoch

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat im Streit um Aktenlieferungen indes einen Vermittlungsversuch gestartet. Er hat die Parteienvertreter zu einer "Fraktionsführerinnen-Besprechung" am Mittwoch geladen, bei der auch Vertreter des Finanzministeriums anwesend sein sollen. Ziel des Treffens sei es, über die von der Opposition kritisierte hohe Klassifizierung zu sprechen.

"Ziel ist es, jene Akten und Unterlagen zeitökonomisch zu identifizieren, die nach nochmaliger Prüfung der ursprünglich zugedachten Klassifizierung durch den Bundesminister für Finanzen herabgestuft werden können, um eine rasche Behandlung im Untersuchungsausschuss sicherzustellen", so Sobotka.

Mehr dazu:

ribbon Zusammenfassung
  • Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat seine Vorgehensweise im Streit um Aktenlieferungen für den Ibiza-Untersuchungsausschuss verteidigt und sich dafür entschuldigt, sollte der Eindruck entstanden sein, dass er die Verfassung nicht achte.
  • Er sei ein "überzeugter Demokrat und Patriot" und fühle sich "der Verfassung und den Institutionen zu tiefst verpflichtet".
  • Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zeigte sich in der "ZiB2" am Montagabend jetzt aber doch bereit, über eine Herabstufung der Geheimhaltungsstufe der gelieferten Akten mit den Abgeordneten zu sprechen und die Akten auch elektronisch zu liefern.
  • Blümel hatte vom U-Ausschuss geforderte Unterlagen erst nach einem Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) geliefert, sie wurden dabei als "geheim" klassifiziert und nur in Papierform ausgehändigt.
  • Das wurde von der Opposition scharf kritisiert, weil es die Arbeit des Ibiza-Untersuchungsausschusses erschweren würde.
  • Gleichzeitig verteidigte der Finanzminister seine Vorgehensweise: Der Aktenlieferungsantrag des Ausschusses sei so weitgefasst gewesen, dass Geschäftsgeheimnisse Dritter und Krankenstanddaten von Mitarbeitern dem Parlament bekannt gegeben werden mussten.