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Biden revidierte Trump-Erlass zu Regeln für Social Media

US-Präsident Joe Biden hat einen Erlass rückgängig gemacht, mit dem sein Vorgänger Donald Trump den Spielraum von Online-Plattformen wie Twitter und Facebook beim Vorgehen gegen Beiträge von Nutzern einschränken wollte. Trump hatte mit dem Vorstoß im Mai vergangenen Jahres darauf reagiert, dass Twitter anfing, seine Tweets mit Warnhinweisen zu versehen. Er verfügte damals, die Umsetzung einer Regel, die als Grundstein für den Umgang mit Nutzer-Beiträgen gilt, neu zu ordnen.

Die sogenannte "Section 230" sieht unter anderem vor, dass Online-Plattformen nicht für Beiträge ihrer Nutzer belangt werden können. Zugleich werden sie aber verpflichtet, bei rechtswidrigen Beiträgen einzuschreiten, sobald sie Kenntnis davon bekommen. Zudem werden ihnen Freiheiten zugestanden, gemäß ihren eigenen Regeln gegen einzelne Inhalte und Nutzer vorzugehen. Die "Section 230" gilt damit als die rechtliche Grundlage, die viele Dienste - wie etwa Twitter, Facebook oder Youtube - in ihrer heutigen Form möglich gemacht hat.

Auslöser für Trumps Attacke auf die Online-Plattformen war der Faktencheck eines Tweets, in dem er behauptete, Briefwahl erhöhe das Risiko von Fälschungen. Diese unbelegte Behauptung wurde später zur Basis seines Versuchs, die Niederlage bei der Präsidentenwahl im November 2020 infrage zu stellen. Biden nahm den Trump-Erlass vom 28. Mai 2020 am Wochenende kommentarlos zurück.

Trumps Regierung warf Facebook und Google später zudem in Klagen unfairen Wettbewerb vor. Was aus diesem Vorgehen wird, ist noch unklar, da auch viele Politiker von Bidens Demokraten finden, dass die Internet-Riesen ein zu große wirtschaftliche Macht haben.

ribbon Zusammenfassung
  • US-Präsident Joe Biden hat einen Erlass rückgängig gemacht, mit dem sein Vorgänger Donald Trump den Spielraum von Online-Plattformen wie Twitter und Facebook beim Vorgehen gegen Beiträge von Nutzern einschränken wollte.
  • Zugleich werden sie aber verpflichtet, bei rechtswidrigen Beiträgen einzuschreiten, sobald sie Kenntnis davon bekommen.
  • Biden nahm den Trump-Erlass vom 28. Mai 2020 am Wochenende kommentarlos zurück.