Benachbarte Corona-Hochrisikogebiete und die Folgen für Bayern
Viele Beschäftigte aus Ober- und Niederbayern, aus Oberfranken und der Oberpfalz sowie auch aus dem Allgäu pendeln täglich oder zumindest regelmäßig über die Grenze, manche Schüler besuchen Schulen im anderen Land. Und: Es gibt viele private und familiäre Beziehungen. Als kleiner Grenzverkehr gelten Aufenthalte im Hochrisikogebiet von maximal 24 Stunden.
"Als Grenzlandkreis mit starker Verbundenheit zum Nachbarland ist eine neuerliche Einstufung Österreichs als Hochinzidenzgebiet natürlich ein wichtiges Thema im Berchtesgadener Land", sagte Landrat Bernhard Kern (CSU). Basierend auf der bundesweiten Coronavirus-Einreiseverordnung gelte für den kleinen Grenzverkehr sowie für Grenzpendler und Grenzgänger aber eine Ausnahme von der Anmelde- und Absonderungspflicht. "Für Arbeitnehmer und Personen, die sich weniger als 24 Stunden im Nachbarland aufhalten, ändert sich damit vorerst nichts", sagte Kern.
Auch das Landratsamt Cham verwies auf die ab Sonntag geltenden Regeln im kleinen Grenzverkehr. Demnach müssen nicht geimpfte Berufspendler bei Kontrollen nachweisen können, dass sie zweimal pro Woche getestet und nicht infiziert sind, wie es in einer Mitteilung hieß. Zum Nachweis der Stellung als Berufspendler sei wie bisher eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Geimpfte und Genesene seien im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs mit entsprechendem Nachweis von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen
Schon als zuletzt die Grenzen weitgehend geschlossen waren, hatten etwa Beschäftigte und Schüler, die pendeln müssen, Ausnahmeregelungen erhalten. Er setze auf pragmatische Lösungen, sagte der Berchtesgadener Bürgermeister Franz Rasp (CSU). Schwer werde es erneut für Paare, deren Partner jenseits der Grenze lebten, für Familien und Freunde. "Es wird erneut Härtefälle geben", sagte Rasp. Aber: "Wir müssen das Beste aus der Situation machen."
Der Kiefersfeldener Bürgermeister Hajo Gruber sagte, es werde schwieriger, die Grenze zu passieren. Für die grenznahen Orte bringe das wesentliche Einschränkungen. "Das trifft die Gastronomie. Das trifft den Einzelhandel", sagte Gruber, dessen Gemeinde eng mit Kufstein in Österreich verwoben ist. "Man ist ja auch zusammengewachsen. Es gibt Freundschaften und familiäre Beziehungen."
Die Bundespolizei werde die verschärften Einreiseregeln "im Rahmen unserer normalen Aufgabenbestimmungen" kontrollieren, sagte ein Sprecher in München. An den Grenzen zu Österreich und Tschechien fänden bereits Kontrollen statt. Dabei werde künftig auch überprüft, ob die Reisenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vorlegen können. "Das hat vorher funktioniert und wird auch jetzt funktionieren", sagte der Sprecher. Verzögerungen für Autofahrer seien möglich, "das kommt aber vor allem auf die Verkehrsdichte an".
Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Auch das Tempo der Ausbreitung des Virus, die Belastung des Gesundheitssystems oder fehlende Daten über die Corona-Lage spielen bei der Bewertung eine Rolle. Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet ist automatisch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts verbunden. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.
Zusammenfassung
- Die Einstufung von fast ganz Österreich und Tschechien als Corona-Hochrisikogebiete macht auch den Regionen auf bayerischer Seite zu schaffen.
- Als kleiner Grenzverkehr gelten Aufenthalte im Hochrisikogebiet von maximal 24 Stunden.
- "Für Arbeitnehmer und Personen, die sich weniger als 24 Stunden im Nachbarland aufhalten, ändert sich damit vorerst nichts", sagte Kern.
- An den Grenzen zu Österreich und Tschechien fänden bereits Kontrollen statt.