APA/APA (AFP)/AHMAD GHARABLI

Beginn des Ramadan von Coronakrise überschattet

Überschattet von der Corona-Pandemie beginnt mit der Sichtung der Neumondsichel für Muslime am Donnerstagabend oder in der Nacht auf Freitag der Fastenmonat Ramadan. Während des nach dem Mondjahr berechneten Fastenmonats sind tagsüber Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr untersagt. In der Nacht darf ausgiebig gespeist werden, es werden aber auch religiöse Übungen abgehalten.

Überschattet von der Corona-Pandemie beginnt mit der Sichtung der Neumondsichel für Muslime am Donnerstagabend oder in der Nacht auf Freitag der Fastenmonat Ramadan. Während des nach dem Mondjahr berechneten Fastenmonats sind tagsüber Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr untersagt. In der Nacht darf ausgiebig gespeist werden, es werden aber auch religiöse Übungen abgehalten.

Vor allem Letzteres ist durch die aufgrund des Coronavirus geltenden Einschränkungen, die von den Regierungen, aber auch religiösen Autoritäten, in von Muslimen bewohnten Ländern erlassen wurden, nur sehr begrenzt - in der Regel über das Internet - möglich. Für Familien sowie deren Freunde und Bekannte fällt das übliche abendliche Fastenbrechen (Iftar) ganz anders als gewohnt aus.

In den beiden wichtigsten muslimischen Städten Mekka und Medina verhängte Saudi-Arabien Anfang April eine komplette Ausgangssperre. Der Tempelberg in Jerusalem (Haram al-Sharif), die drittheiligste Stätte des Islam, bleibt wegen der Coronakrise auch während des Ramadan geschlossen.

Der Ramadan endet am 23. Mai mit dem Eid al-Fitr (Fest des Fastenbrechens), auf türkisch Seker Bayrami (Zuckerfest). Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) setzt die Regierungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie weiterhin um und lässt die Moscheen bis auf weiteres geschlossen.

ribbon Zusammenfassung
  • Überschattet von der Corona-Pandemie beginnt mit der Sichtung der Neumondsichel für Muslime am Donnerstagabend oder in der Nacht auf Freitag der Fastenmonat Ramadan.
  • Während des nach dem Mondjahr berechneten Fastenmonats sind tagsüber Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr untersagt.
  • In der Nacht darf ausgiebig gespeist werden, es werden aber auch religiöse Übungen abgehalten.