Auch Verfahrensrichter Pöschl für U-Ausschuss-Verlängerung
Schmids Auftritt im U-Ausschuss tags zuvor bezeichnete Pöschl als "gräuliche um nicht zu sagen gräusliche Stunde oder Stunden". Der Ex-ÖBAG-Chef hatte sich durchgehend auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, da gegen ihn in fast allen Bereichen ermittelt wird. Dies, obwohl er bei der WKStA bereits umfangreich ausgesagt hatte.
Das versteht Pöschl nicht. Fest stehe jedenfalls, dass er "hier unter Wahrheitspflicht gestanden" sei. Er habe sich wohl nicht der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung wegen Falschaussage aussetzen wollen. Vor der WKStA habe er 15 Tage ausgesagt, so Pöschl: "Wir haben nicht eine Antwort bekommen."
Der Ausschuss wird nun aufgrund der Aussageverweigerung beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eine Beugestrafe beantragen. Dieses hat dann vier Wochen Zeit für eine Entscheidung, wobei diese Frist erst ab Einlangen des Antrags zu laufen beginnt. Inwieweit Schmid die Aussage tatsächlich verweigern durfte, ist indes unklar. Diese Frage sei nicht klar geregelt, so der Rechtsanwalt und Verfassungsrichter Michael Rami am Donnerstag Abend in der "ZiB2".
Grundsätzlich dürften Beschuldigte in einem Strafverfahren die Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten. Bei Schmid handle es sich aber um einen speziellen Fall, da er offenbar ja vor der WKStA schon ein teilweises Geständnis abgelegt habe und sich nun die Frage stelle, ob er sich in diesen Punkten nun noch selbst belasten könne. Rami selbst neigt eher dazu, ein Verweigerungsrecht hier nicht anzuerkennen. Einschränkung: Die Einschätzung "Wo er gestanden hat, muss er aussagen, wo er noch nicht gestanden hat, darf er verweigern" sei in der Theorie leicht zu treffen, im Stress einer Ausschussbefragung sei das aber sehr schwer. Insofern habe er Verständnis für die komplette Entschlagung.
Ebenfalls nicht klar geregelt ist für Rami die Höhe der möglichen Beugestrafe. In der Verfahrensordnung ist nur von einer "Geldstrafe bis zu 1.00 Euro" die Rede - ob dies pro verweigerter Frage gilt oder insgesamt, bleibt offen. Hier würde Rami zu letzterem neigen: Kommt eine Auskunftsperson nämlich gar nicht, gibt es Strafen bis zu 5.000, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro. Würde Schmid für jede von rund drei Dutzend verweigerter Fragen 1.000 Euro Beugestrafe kassieren, müsste er damit nämlich mehr zahlen als jemand, der gar nicht kommt - das würde Rami "seltsam" erscheinen.
Pöschl hofft jetzt auf eine rasche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, da Schmid allenfalls noch einmal geladen werden sollte. Aber auch andere Personen könnten zu diesem "neuen Faktum" noch einmal befragt werden. Dieses könne man nicht in "drei bis vier Wochen abarbeiten". Daher wäre eine Verlängerung geboten, argumentierte der Verfahrensrichter. Auch die NEOS hatten sich am Donnerstag nach der Befragung des Ex-ÖBAG-Chefs für eine Verlängerung offen gezeigt, um Schmid noch einmal laden zu können.
Endet der Ausschuss vor einer Entscheidung des Gerichts, kann dieses übrigens keine Beugestrafe verhängen. Darauf machte bereits am Donnerstag SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer unter Verweis auf einen ähnlichen Fall in einem früheren Ausschuss aufmerksam. Eine Beugestrafe kann nur ausgesprochen werden, wenn die Auskunftsperson noch "gebeugt", also zur Aussage angehalten werden kann. Ohne Ausschuss ist das nicht möglich.
Zusammenfassung
- Auch der Verfahrensrichter im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss, Wolfgang Pöschl, spricht sich nun für eine Verlängerung des parlamentarischen Untersuchungsgremiums aus.
- Mit der Aussage von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sei ein "neues Faktum eingetreten, das erörtert werden sollte", sagte er am Freitag im Ö1-"Morgenjournal".