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Zustimmung für 3-G am Arbeitsplatz steigt: Auch Köstinger und Maurer dafür

Die Zustimmung für die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) am Arbeitsplatz wird breiter. Nach dem Gesundheitsministerium sprechen sich auch Landwirtschaftsministerin Köstinger (ÖVP) und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer dafür aus. Auch die Industriellenvereinigung ist mit an Bord.

"Grundsätzlich ist alles zu begrüßen, was das Infektionsgeschehen im Griff hält", begründet Köstinger ihre Zustimmung nach der Ministerratssitzung am Mittwoch. Gespräche zwischen den Sozialpartnern würden laufen, gaben sie und Sigrid Maurer bekannt. 

Industriellenvereinigung dafür, aber nur ohne Aufwand

Die Industriellenvereinigung (IV) sieht die 3-G-Regelung für Betriebe als eine "Möglichkeit". Sie dürfe aber nicht zu mehr Bürokratie führen. Außerdem müsse abgeklärt werden, wer dafür verantwortlich sei, eine solche 3G-Regel zu überprüfen und zu sanktionieren. Ob Tests auch langfristig kostenlos bleiben, werde man diskutieren müssen, so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.

Das Ziel müsse sein, die Impfquote zu erhöhen. Was immer dazu vom Gesundheitsministerium komme, werde die Industrie entsprechend mittragen. Neumayer sieht die Regel als Weg, der niedrigen Impfquote in Österreich einen "Boost" zu geben.

Arbeitgeber kann auch strengere Regeln einführen

Rechtlich sei eine 3-G-Regel dort möglich, wo es eine Begründung dafür gebe, erklärt Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak im PULS 24 Talk. Arbeitgeber können auch noch strengere Regeln, wie etwa geimpft, getestet und PCR-getestet einführen. Vom Gesetzgeber seien nur Mindeststandards vorgegeben. 

Juristin über 3-G-Regel am Arbeitsplatz: "Bisher nur Mindeststandards vorgesehen"

Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak spricht im Interview mit PULS 24.

Und wie halten es die Firmen jetzt schon?

Bei der Österreichischen Post herrscht 2-G, ansonsten müssen die Postler eine FFP2-Maske nützen. "Drei" setzt auf eine eigens entwickelte App, mit der die Mitarbeiter schon am Eingang 3-G nachweisen müssen - andernfalls gibt es keinen Zutritt. Dies funktioniere sehr gut und werde auch problemlos von den Mitarbeitern angenommen, so Sprecherin Petra Jakob.

Beim ÖAMTC gilt eine FFP2-Maskenpflicht bzw. die 3G-Regelung im gesamten Gebäude. "Wer auf die FFP2-Maske verzichten möchte, ist gebeten, einen aktuellen 3G-Nachweis vorzulegen. Es wird empfohlen, zusätzlich zu 3G eine FFP2-Maske zu tragen, wenn es sinnvoll ist - zum Beispiel längere Meetings, geringerer Abstand. Aktuell werden externe Gäste des Mobilitätszentrums ebenfalls um einen 3G Nachweis gebeten", so Herwig Kummer, Leiter Personalmanagement beim Club.

Beim umsatzstärksten Unternehmen Österreichs, dem VW-Importeur Prosche Holding, geht man einen Mittelweg, erklärte Sprecher Hermann Prax. Bei Besprechungen und Veranstaltungen gelte die 3G-Regel, ansonsten vertraut man auf ein Paket aus Maßnahmen, von Testen bis Abstand.

Bei der Telekom Austria gilt die 3G-Regel, ebenso bei der Austria Presse Agentur (APA). Bei der Österreichischen Gesundheitskasse meinte Sprecherin Marie-Theres Egyed: "Wir nehmen die Pandemie sehr ernst, der Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns sehr wichtig, deswegen werden die Schutzmaßnahmen laufend an das Infektionsgeschehen angepasst."

ribbon Zusammenfassung
  • Die Zustimmung für die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) am Arbeitsplatz wird breiter. Nach dem Gesundheitsministerium sprechen sich auch Landwirtschaftsministerin Köstinger (ÖVP) und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer dafür aus.
  • "Grundsätzlich ist alles zu begrüßen, was das infektionsgeschehen im Griff hält", begründet Köstinger ihre Zustimmung nach der Ministerratssitzung am Mittwoch.
  • Gespräche zwischen den Sozialpartnern würden laufen, gaben sie und Sigrid Maurer bekannt. 
  • Die Industriellenvereinigung (IV) sieht die 3-G-Regelung für Betriebe als eine "Möglichkeit".
  • Sie dürfe aber nicht zu mehr Bürokratie führen. Außerdem müsse abgeklärt werden, wer dafür verantwortlich sei, eine solche 3G-Regel zu überprüfen und zu sanktionieren.
  • Rechtlich sei eine 3-G-Regel dort möglich, wo es eine Begründung dafür gebe, erklärt Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak im PULS 24 Talk. Arbeitgeber können auch noch strengere Regeln, wie etwa geimpft, getestet und PCR-getestet einführen.