APA/HERBERT NEUBAUER

Auch im 3. Lockdown gibt es Hilfen für Unternehmen

Vom dritten Lockdown betroffene Unternehmen bekommen noch bis zum 31. Dezember einen Ersatz für den entgangenen Umsatz, danach aber nur mehr einen Zuschuss zu den Fixkosten beziehungsweise einen Verlustersatz. Das erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Samstag. Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) betonte in einer Aussendung, die Reduktion der Arbeitszeit auf 0 Prozent während Lockdownzeiten im Rahmen der Kurzarbeit sei auch während des 3. Lockdowns möglich.

Blümel hob hervor, dass der Umsatzersatz bis Ende 2020 auch für alle Unternehmen gelte, die von den neuen Maßnahmen betroffen sind. Der Vergleichswert sei der Dezember-Umsatz des Vorjahres. Das werde zusätzliche Kosten von bis zu 300 Mio. Euro verursachen. An Maßnahmen zur Unterstützung für Zulieferbetriebe, die indirekt von der Zwangsschließung von Betrieben betroffen sind, werde weiter gearbeitet. "Noch im Dezember" sollen die Richtlinien fertiggestellt sein. Anträge für die Zulieferer werden erst möglich sein, wenn die Beantragung für die direkt betroffenen Unternehmen abgeschlossen ist. Hilfen für die indirekt betroffenen Unternehmen dürften knapp eine Milliarde Euro kosten, so Blümel.

Für die Tourismusbranche werde gerade über die Verlängerung des Kurzarbeitsmodells für den Jänner verhandelt, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Schon ausgehandelt sei eine Insolvenzabsicherung über 300 Mio. Euro für die Reisebranche. Abgewickelt werde sie über die ÖHTB. Für den Tourismus sei es wichtig, die Infektionszahlen herunterzubringen, "um einen Teil der Wintersaison bis nach Ostern haben zu können". Entscheidend werde die nächste Phase, wenn Impfungen flächendeckend verfügbar werden.

Für die Skigebiete, die mit Erlaubnis der einzelnen Bundesländer ab 24. Dezember aufsperren dürfen, sei die Situation "extrem unterschiedlich", so Köstinger. Während in großen Skigebieten die Kapazitäten angesichts ausbleibender Touristen sehr groß seien und Abstände daher kein Problem darstellen, könne es in stadtnahen Skigebieten - vor allem in der Nähe Wiens - zur Anreise sehr vieler Tagesausflügler kommen.

Grundsätzlich gelten in Skigebieten für die Gastronomie die gleichen Regeln wie auch woanders in Österreich, so Köstinger. Sie können daher grundsätzlich die Abholung von Speisen und Getränken anbieten. Für Skigebiete gebe es allerdings besondere Herausforderungen und Bedürfnisse, daher werde derzeit zwischen Bund und Ländern eine praxistaugliche Handhabung beraten, hieß es ergänzend aus dem Tourismusministerium. Die Bundesländer wollen unter Federführung Salzburgs zu einheitlichen Regeln gelangen.

Zu den genauen Regeln bei den Masken gebe es noch Abstimmungen mit dem Gesundheitsministerium. Grundsätzlich seien Masken in Seilbahnen so zu tragen wie in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn dort jemand die Maske nicht trage, dann würden diese Personen "meist von den anderen Fahrgästen höflich aufgefordert, den Mund-Nasenschutz zu tragen", so Köstinger. Abstimmungsbedarf mit dem Gesundheitsministerium gebe es aber noch in Bezug auf die FFP2-Masken, die im Freien leicht feucht werden können und dann womöglich den gegenteiligen Effekt haben.

Finanzminister Blümel wies auch darauf hin, dass es weiter Bemühungen gebe, die Obergrenzen für den Fixkostenzuschuss (800.000 Euro pro Betrieb) und den Verlustersatz (3 Mio. Euro) zu erhöhen. Dazu liefen weiter Verhandlungen mit der EU-Kommission, auch Deutschland mache sich dafür stark.

"Diese Regierung zeichnet sich nur durch leere Versprechungen und Placebo-Maßnahmen aus, die heute nicht mehr das halten können, was gestern noch versprochen wurde", kritisierte der freiheitliche Wirtschaftssprecher Erwin Angerer in einer Aussendung. "Mittlerweile haben Schwarz und Grün wenigstens erkannt, dass die Deckelung des Fixkostenzuschusses II von 800.000 Euro für viele mittlere und große Betriebe den finanziellen Ruin bedeutet. Eine Einsicht, die für viele Unternehmen, insbesondere in der Hotellerie und dem Wintertourismus aber zu spät kommen könnte", so der FPÖ-Politiker. "Heute durften wir wieder das Paradebeispiel einer 'Eigen-PR-Pressekonferenz' erleben, in der eine wirtschaftliche Hiobsbotschaft, die nächste jagte."

Aschbacher versicherte in einer Aussendung, eine Reduktion der Arbeitszeit auf 0 Prozent gelte auch während des 3. Lockdowns für alle vom Lockdown betroffenen Unternehmen und ihre Mitarbeiter. "Die Corona-Kurzarbeit hat sich als eines der entscheidenden Kriseninstrument bewährt, mit dem wir seit dem Beginn der Corona-Pandemie rund 1,3 Millionen Jobs und Einkommen sichern konnten. Auch im dritten Lockdown ist die Kurzarbeit das entscheidende Kriseninstrument, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb zu halten und Einkommen zu sichern", so die Arbeitsministerin. Bestehende Kurzarbeitsanträge können unverändert verlängert werden. Die derzeitige Phase drei der Kurzarbeit sei für alle, die es brauchen, bis Ende März möglich.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und -Generalsekretär Karlheinz Kopf (beide ÖVP) begrüßten die Ausweitung der Unterstützung der öffentlichen Hand für Unternehmen: "Die Krise hat viele Unternehmen schwer getroffen, viele stoßen an ihre Grenzen. Umso wichtiger ist, dass jetzt die Hilfen für Unternehmen zielgerichtet ausgeweitet werden, damit das Netz an Überlebenshilfen noch engmaschiger wird."

Drastischere Worte fand Wirtschaftskammer-NÖ-Präsident Wolfgang Ecker (ÖVP). "Der dritte Lockdown muss der letzte sein. Unsere Betriebe brauchen dringend rasche und unbürokratische Hilfe. Einen vierten Lockdown würden sie nicht mehr verkraften." Die Wirtschaft habe von Beginn an alles gegeben und trotz hoher finanzieller Belastungen Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen installiert sowie verantwortungsbewusst umgesetzt.

Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßte die Hilfen naturgemäß ebenso. "Handelsunternehmen bekommen jetzt auch die Ausfallstage bis Jahresende ersetzt. Als Vergleichszeitraum dient dabei der Umsatz vom Dezember 2019. Das ist ein großer Erfolg und wir haben uns in den letzten Tagen massiv für diesen Punkt eingesetzt. Um die wirtschaftliche Not der Unternehmen zu lindern, muss sich der Umsatzersatz für alle Lockdown-Tage im Dezember am Dezember-Umsatz des Vorjahres orientieren".

Aus Sicht des WKÖ-Bundesspartenobmannes von Tourismus und Freizeitwirtschaft, Robert Seeber, ist die Verlängerung des Lockdowns vom 26. Dezember bis 18. bzw. 24. Jänner eine erneute bittere Pille, die - allen voran - erneut der Tourismus schlucken muss. "Leider ist das der Preis dafür, dass wir dann Ende Jänner wieder aufsperren können, um das zu tun, was wir am besten können und was unsre Passion ist, nämlich gute Gastgeber zu sein."

ribbon Zusammenfassung
  • Vom dritten Lockdown betroffene Unternehmen bekommen noch bis zum 31. Dezember einen Ersatz für den entgangenen Umsatz, danach aber nur mehr einen Zuschuss zu den Fixkosten beziehungsweise einen Verlustersatz.
  • Blümel hob hervor, dass der Umsatzersatz bis Ende 2020 auch für alle Unternehmen gelte, die von den neuen Maßnahmen betroffen sind.
  • Hilfen für die indirekt betroffenen Unternehmen dürften knapp eine Milliarde Euro kosten, so Blümel.