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Asylwerber erhalten mehr Beschäftigungsmöglichkeit

Flüchtlinge können in Österreich künftig etwas mehr für Hilfstätigkeiten eingesetzt werden. Das sieht ein Entwurf des Innenministeriums an die Länder vor. Laut dem Papier, das der APA vorliegt und über das zunächst der "Standard" berichtete, können Personen in der Grundversorgung künftig auch dort tätig werden, wo Organisationen nur unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes stehen oder es sich um NGOs handelt.

Bisher war ein entsprechender Einsatz nur möglich, wenn er sich im direkten Einflussbereich von Ländern und Gemeinden abspielte. Bei den Einsatzmöglichkeiten handelt es sich um gemeinnützige Tätigkeiten, etwa Rasenpflege. Als Beispiele nennt das Innenministerium nun auch Tätigkeiten in Seniorenheimen sowie in der Bibliotheks-, Sportstätten- oder Friedhofsverwaltung. Ebenfalls angeführt werden Obdachloseneinrichtungen und Behindertenwerkstätten.

Verpflichtend sind diese Tätigkeiten nicht. Genau das hatte aber beispielsweise Oberösterreich gefordert. Nunmehr zeigt man sich in der Stellungnahme zu dem Entwurf mit der Neuregelung durch das Innenministerium zufrieden. Das Thema Verpflichtung wird nicht erwähnt. In Vorarlberg will die ÖVP an der von ihr verlangten Verpflichtung festhalten. "Wir sind der Meinung, es geht auch verpflichtend, wir suchen nach einer rechtlichen Möglichkeit zur Umsetzung", sagte Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) auf APA-Anfrage. Grundsätzlich gehe der Entwurf des Innenministeriums aber in die richtige Richtung. Darüber hinaus wünscht sich Vorarlberg das im Bundesland bis 2016 praktizierte Projekt "Caritas Nachbarschaftshilfe" zurück, das vom Sozialministerium abgedreht wurde. Bei der Nachbarschaftshilfe konnten Asylwerber stundenweise private Hilfsarbeiten in Haus und Garten übernehmen und erhielten dafür vier Euro pro Stunde.

FPÖ-Chef Herbert Kickl empörte sich, dass die Regierung einen "Bauchfleck" hingelegt habe. Die ÖVP versuche nur Asylwerbern "bessere Karten" für das Verfahren zu verschaffen. Eine Arbeitspflicht für "anerkannte Flüchtlinge" bis zum Wegfall ihres Fluchtgrunds und ihrer Heimreise wäre sinnvoller, meinte er in einer Aussendung.

Seitens des Innenministeriums wird betont, dass man den Begriff der Arbeitspflicht nie verwendet habe. Gegenwärtig werde die Verordnung über die gemeinnützigen Tätigkeiten angepasst. Das passiere im Dialog mit den Bundesländern, der noch nicht abgeschlossen sei.

ribbon Zusammenfassung
  • In Österreich dürfen Flüchtlinge künftig in einem erweiterten Rahmen Hilfstätigkeiten ausüben, wie ein Entwurf des Innenministeriums vorsieht.
  • Die Neuregelung ermöglicht Tätigkeiten in der Grundversorgung auch bei Organisationen unter Einfluss von Gebietskörperschaften oder NGOs, beispielsweise in Seniorenheimen oder Bibliotheken.
  • Obwohl Oberösterreich verpflichtende Tätigkeiten gefordert hatte, zeigt sich das Bundesland mit den nicht verpflichtenden gemeinnützigen Tätigkeiten der Neuregelung zufrieden.