50 Jahre Fristenregelung: Netzwerk will Entkriminalisierung
Vor dem Parlament zerschnitten Vertreterinnen des Netzwerks um die Kampagne #AusPrinzip, das Frauenvolksbegehren und One Billion Rising Austria ein Plakat mit dem Paragrafen 96 des Strafgesetzbuches. Dieser stellt Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, der darauffolgende Paragraf definiert die Ausnahmen. Paragraf 96 könne entweder einfach gestrichen werden, meinte Amnesty-International-Austria-Geschäftsführerin Shoura Hashemi zur APA. Alternativ könne es ein neues Gesetz geben, in dem Abtreibungen als medizinische Eingriffe definiert werden und klargestellt wird, dass es keine Kriminalisierung gibt und jede Frau in Österreich ein Recht darauf hat.
Darüber, dass die Fristenregelung 1973 eine große Errungenschaft war, sind sich die Teilnehmer bei der Medienaktion zwar einig. Doch genau diese Regelung führe nicht nur zu Stigmatisierung, sondern verhindere auch, dass ungewollt Schwangere eine flächendeckende und niederschwellige Versorgung vorfinden. Mirijam Hall, Assistenzärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Klinik Ottakring und Mitinitiatorin von #AusPrinzip, sprach von langen Anfahrtswegen und hohen Kosten für Schwangerschaftsabbrüche. Abtreibungsgegner würden schließlich nicht nur Frauen, sondern auch Ärzte unter Druck setzen, die Abbrüche durchführen.
Das Netzwerk fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche in jedem Bundesland gratis durchgeführt werden sollen, ebenso soll Verhütung kostenlos sein. Abbrüche sollen schließlich auch in jedem öffentlichen Spital möglich sein. Letzteres sei derzeit das einzige Vehikel, um die Versorgungslage sicherzustellen, meinte Hall, die auch selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Die Frauen seien in ihren Entscheidungen in den meisten Fällen sehr sicher, erzählte sie. Schließlich soll die Streichung der Regelung aus dem Strafgesetzbuch dafür sorgen, dass der Abbruch als Teil der Gynäkologie angesehen wird.
Ministerin Raab stellte freilich am Mittwoch klar, dass keine Änderung angedacht ist: "Was die gesetzliche Lage betrifft, so ist derzeit keine Änderung der derzeitigen Gesetzeslage angedacht", sagte sie im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Gleichzeitig sei es ihr "wahnsinnig wichtig" zu betonen, dass "jede Frau, die hier in einer schwierigen und herausfordernden Situation ist (...), dass sie weiß, dass sie nicht alleine ist, sondern dass sie in zahlreichen Beratungsstellen (...) Unterstützung bekommt".
Politische Unterstützung fand das Netzwerk bei SPÖ-Frauenvorsitzender Eva-Maria Holzleitner: Man müsse darauf hinarbeiten, im kommenden Jahr eine parlamentarische Mehrheit zu schaffen, die die Änderungen herbeiführen kann, sagte sie zur APA. In der Bevölkerung sei ein Wunsch in diese Richtung vorhanden, glaubt sie. Dabei waren auch NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter und die Frauensprecherin der Wiener Grünen, Viktoria Spielmann.
Zusammenfassung
- 1973 hat der österreichische Nationalrat den Schwangerschaftsabbruch mit der "Fristenregelung" unter gewissen Voraussetzungen straffrei gestellt.
- 50 Jahre später forderten Aktivistinnen und Politikerinnen am Mittwoch, den nächsten Schritt zu tun und Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
- Familien- und Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) stellte allerdings klar, dass es keine gesetzliche Änderung geben wird.