3G-Regel in Spitälern und Heimen vor dem Aus
Die 3G-Regel für Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Kuranstalten bzw. Alten- und Pflegeheimen dürfte demnächst fallen. Das sieht laut "Salzburger Nachrichten" ein Entwurf zu einer Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung vor. Weiter aufrecht bleiben soll dagegen die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen. Einzelne Bundesländer dürfen wie bisher strengere Maßnahmen vorsehen.
Regelung bis Jänner befristet
Die derzeit geltende Verordnung ist bis 15. Jänner befristet. Im Ministerium wurde laut SN bestätigt, dass eine entsprechende Lockerung geprüft werde. In den vergangenen Wochen sei immer deutlicher geworden, "dass Corona nicht mehr die einzige Belastung für unser Gesundheitssystem darstellt". Die FFP2-Maske schütze auch zuverlässig vor Influenza und RS-Viren-, während die Coronaschutzimpfung nur vorübergehend einen gewissen Schutz vor einer Ansteckung biete.
Zusammenfassung
- Die 3G-Regel für Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Kuranstalten bzw. Alten- und Pflegeheimen dürfte demnächst fallen.
- Weiter aufrecht bleiben soll dagegen die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen.