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Warum AstraZeneca-Geimpfte nicht zum Springsteen-Konzert dürfen

Rock-Legende Bruce Springsteen tritt am 27. Juni nach fast dreijähriger Pause wieder auf, und zwar am Broadway. Doch Menschen, die mit Astra-Zeneca geimpft sind, sind nicht zugelassen.

Nicht nur in Österreich öffnen die Konzerthallen und Festivalgelände wieder, auch in New York kehrt wieder Leben am Broadway ein. Ab dem 26. Juni spielt dort auch Rocklegende Bruce Springsteen wieder seine One-Man-Show "Springsteen on Broadway" - nach fast dreijähriger Pause. Viele Fans warten schon sehnlichst auf die Konzerte, hinein kommen jedoch nur Geimpfte.

Allerdings auch all jene, die mit AstraZeneca geimpft sind, dürfen nicht zum Konzert. Das liegt nicht etwa daran, dass der "Boss", wie Springsteen von Fans genannt wird, dies so festgelegt hat, sondern an den Bestimmungen des US-Bundesstaates New York. Dort ist das AstraZeneca-Vakzin nämlich nicht zugelassen und eine Impfung damit dadurch auch nicht als solche anerkannt (ähnlich wie SputnikV in der EU).

Ohne zugelassene Impfung gilt man demnach als ungeimpft und ist vom Konzertbesuch ausgeschlossen. Von der Impfbedingung ausgenommen sind nur Kinder unter 16 Jahren. Diese müssen allerdings einen negativen Corona-Test vorweisen können.

ribbon Zusammenfassung
  • Ab dem 26. Juni spielt in New York Rocklegende Bruce Springsteen wieder seine One-Man-Show "Springsteen on Broadway" - nach fast dreijähriger Pause.
  • Viele Fans warten schon sehnlichst auf die Konzerte, hinein kommen allerdings nur Geimpfte. Allerdings auch all jene, die mit AstraZeneca geimpft sind, dürfen nicht zum Konzert.
  • Das liegt nicht etwa daran, dass der "Boss", wie Springsteen von Fans genannt wird, dies so festgelegt hat, sondern an den Bestimmungen des US-Bundesstaates New York.
  • Dort ist das AstraZeneca-Vakzin nämlich nicht zugelassen und eine Impfung damit dadurch auch nicht als solche anerkannt (ähnlich wie SputnikV in der EU).
  • Ohne zugelassene Impfung gilt man demnach als ungeimpft und ist vom Konzertbesuch ausgeschlossen. Von der Impfbedingung ausgenommen sind nur Kinder unter 16 Jahren. Diese müssen allerdings einen negativen Corona-Test vorweisen können.