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Freispruch für Regisseur Polanski in Verleumdungsprozess

Ein Pariser Gericht hat den französisch-polnischen Regisseur Roman Polanski in einem Verleumdungsprozess freigesprochen. Die zuständige Pressekammer stufte Äußerungen Polanskis über die britische Schauspielerin Charlotte Lewis am Dienstag nicht als Verleumdung ein.

Der 90-Jährige nahm nicht an der Urteilsverkündung teil.

Polanski, dem mehrere Frauen sexuelle Gewalt bis hin zur Vergewaltigung vorwerfen, war von Lewis verklagt worden. Sie warf ihm vor, sie zu Unrecht der Lüge bezichtigt zu haben.

Im Hintergrund stand der Vorwurf der Schauspielerin, Polanski habe sie 1983 als 16-Jährige in Paris vergewaltigt. Diese Vorwürfe mündeten jedoch nicht in ein Gerichtsverfahren, weil Lewis nach eigener Aussage davon ausging, dass der Fall verjährt sei.

Polanski hatte Lewis 2019 in einem Interview "abscheuliche Lügen" vorgeworfen und erklärt, dass die Schauspielerin sich selber in einem Klatschblatt damit gerühmt habe, den Regisseur verführt zu haben.

Lewis erklärte während des Prozesses, falsch zitiert worden zu sein. Ein britischer Journalist sagte hingegen aus, die Schauspielerin damals für dieses Interview bezahlt zu haben.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Pariser Gericht hat den Regisseur Roman Polanski von Vorwürfen der Verleumdung freigesprochen; die Aussagen gegenüber der britischen Schauspielerin Charlotte Lewis wurden nicht als verleumderisch eingestuft.
  • Charlotte Lewis hatte Polanski beschuldigt, sie 1983 im Alter von 16 Jahren vergewaltigt zu haben, sah jedoch von einer Anklage ab, da sie von einer Verjährung ausging.
  • Während des Prozesses behauptete Lewis, in einem Interview falsch zitiert worden zu sein, während ein britischer Journalist aussagte, sie für das Interview bezahlt zu haben.