APA/GEORG HOCHMUTH

Coronahilfen für freischaffende Künstler werden verlängert

Zwei im Zuge der Coronakrise eingeführte Unterstützungsmaßnahmen für freischaffende Künstler werden für das 1. Quartal 2021 verlängert: Für die SVS-Überbrückungsfinanzierung und den Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds sind ab Mitte Jänner Anträge möglich, hieß es am Montag in einer Aussendung. Damit könne man "weiterhin ein Mindestmaß an Sicherheit geben und die schlimmsten Auswirkungen der Pandemie abfedern", so Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne).

Im Rahmen der SVS-Überbrückungsfinanzierung können von der Pandemie betroffene Künstlerinnen und Künstler ab 15. Jänner 3.000 Euro für das erste Quartal 2021 beantragen. Bisher standen für die Zeit von März bis Dezember 2020 Einmalzahlungen von 10.000 Euro zur Verfügung. Weiters gab es einen "Lockdown-Bonus". Insgesamt wurden auf diese Weise rund 63,8 Mio. Euro ausbezahlt, 110 Mio. Euro stehen für die Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung.

Beim Covid-19-Fonds des KSVF können wiederum 1.500 Euro beantragt werden. Dieser steht jenen Betroffenen zur Verfügung, die weder bei der SVS-Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind. Die Dotierung wurde von zehn auf 20 Mio. Euro erhöht. Bisher wurden rund 7,8 Mio. Euro ausbezahlt.

An die vom Lockdown indirekt betroffenen Personen richtet sich wiederum ein von der Regierung gemeinsam mit der Wirtschaftskammer erarbeitetes Kompensationsmodell. Für die sogenannten Zulieferbetriebe liegt bei Erfüllung von drei Kriterien die maximale Auszahlungssumme bei 800.000 Euro und die Mindestauszahlungssumme bei 1.500 Euro, in Einzelfällen bei 2.300 Euro. "Gerade im Kulturbereich sind viele Unternehmen, die nach dem Wortlaut der Verordnung indirekt betroffen sind, mit einem kompletten Umsatzentfall konfrontiert, weil es schlichtweg keine Auftrittsmöglichkeiten gibt", so Mayer. "Ich freue mich, dass nun auch diese Gruppen - von der Künstlerin über den Filmverleiher bis zum Bühnentechniker - entsprechend entschädigt werden."

ribbon Zusammenfassung
  • Im Rahmen der SVS-Überbrückungsfinanzierung können von der Pandemie betroffene Künstlerinnen und Künstler ab 15. Jänner 3.000 Euro für das erste Quartal 2021 beantragen.
  • Insgesamt wurden auf diese Weise rund 63,8 Mio. Euro ausbezahlt, 110 Mio. Euro stehen für die Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung.
  • Beim Covid-19-Fonds des KSVF können wiederum 1.500 Euro beantragt werden.
  • Die Dotierung wurde von zehn auf 20 Mio. Euro erhöht.