Zuletzt 2.147 tatverdächtige Kinderporno-Konsumenten
Wie viele von ihnen zur Anklage gebracht und am Ende verurteilt wurden, ergibt sich aus der Aufstellung des Bundeskriminalamts - die abschließenden Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor - nicht. Die Beantwortung einer entsprechenden APA-Anfrage an das Justizministerium stand vorerst aus.
Interessant an der Aufstellung des Bundeskriminalamts ist, dass von den von den heimischen Behörden ermittelten Tatverdächtigen nur die Hälfte Erwachsene waren. Von den ausgeforschten Verdächtigen waren demnach 187 zwischen 18 und 21 Jahre alt, davon waren elf weiblich. 148 Verdächtige waren 21 bis 25 Jahre alt, darunter befanden sich acht junge Frauen.
364, davon 34 Frauen waren 25 bis 40 Jahre alt. 375 Tatverdächtige waren älter als 40, davon waren 314 Männer und 61 Frauen. Damit wurden 2021 insgesamt 1.074 erwachsene Tatverdächtige registriert, der Großteil davon - 960 - war männlich.
Viele Verdächtige noch unmündig
Bei 403 ermittelten Personen war von vornherein klar, dass es für diese keine strafrechtlichen Folgen geben konnte - sie waren nämlich noch keine 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig. 35 - 28 Buben und sieben Mädchen - waren überhaupt jünger als zehn. "Durch Unmündige und Minderjährige erstellte Aufnahmen stellen einen wesentlichen Bestandteil der steigenden Zahlen dar", hielt das Bundeskriminalamt dazu gegenüber der APA fest. Wer mit dem Handy bzw. Smartphone aufgenommene Nacktbilder anfordert bzw. erhält und diese am eigenen Handy abspeichert - was vor allem unter Jugendlichen öfter als von Erwachsenen angenommen vorkommen dürfte -, setzt sich bereits der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus, falls die Aufnahmen grundsätzlich als pornografischen Inhalts zu qualifizieren sind.
Dass keine Strafbarkeit gegeben ist, wenn einzelne Bilder einvernehmlich ausgetauscht und dem jeweiligen Freund bzw. der Freundin zugeschickt wurden, "ist klar. Da das aber nicht von Anfang an ersichtlich ist, wird auch in diesen Fällen zunächst wie in jedem anderen Fall ermittelt und ausgeforscht, woher die Bilder stammen", hieß es seitens des Bundeskriminalamts.
Mitunter werden von Kindern und Jugendlichen freizügige Bilder auch mit den Handys der Eltern aufgenommen. Falls hier die automatische Upload-Funktion zur Google-Cloud aktiviert ist, wird das aufgenommene Bild mit der Cloud synchronisiert und dort gespeichert, was dann auch als möglicher Fall von §207a StGB in Betracht kommen kann.
Bei weiteren 665 - davon 587 Burschen und 87 Mädchen - im Jahr 2021 ausgeforschten Tatverdächtigen handelte es sich um Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18, die aufgrund der erreichten Strafmündigkeit zumindest die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens befürchten mussten. "Die Kriminalprävention mit dieser Zielgruppe stellt einen essenziellen Teilbereich der polizeilichen Präventionsarbeit dar", betonte im Zusammenhang damit das Bundeskriminalamt.
Durch die österreichweit einheitliche Umsetzung von fundierten Präventionsprogrammen könne eine nachhaltige Präventionsarbeit geleistet werden, die von 500 geschulten Spezialisten gewährleistet wird: "Da sich die Trends oft ändern, werden die Präventionsprogramme einer stetigen Weiterentwicklung und Anpassung an diese Veränderungen unterzogen."
An Kinder und Jugendliche richtet sich auch das Gewaltpräventionsprogramm "Click & Check", das ein Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien fördern bzw. stärken soll. In diesem Schulprogramm werden Pädagogen bzw. die Erziehungsberechtigten eingeladen, die Themenbereiche in der Schule und zu Hause gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu diskutieren und aufzuarbeiten.
Zusammenfassung
- Die Causa Teichtmeister ist kein Einzelfall. Laut Bundeskriminalamt wurden 2021 insgesamt 2.147 Tatverdächtige nach 207a StGB (pornografische Darstellungen Minderjähriger) ermittelt.
- Interessant an der Aufstellung des Bundeskriminalamts ist, dass nur die Hälfte der Tatverdächtigen Erwachsene waren.
- Bei 403 ermittelten Personen war von vornherein klar, dass es für diese keine strafrechtlichen Folgen geben konnte - sie waren nämlich noch keine 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig.