Wiener Taxler als Langfinger angeklagt - ein Schuldspruch
Die Taxler im Alter zwischen 34 und 57 sollen es laut Anklage hauptsächlich auf hochpreisige Armbanduhren ihrer Kunden abgesehen. Ihnen wurde demnach in erster Linie gewerbsmäßiger schwerer Diebstahl vorgeworfen. Zur Anklage wurden in dem Schöffenprozess (Vorsitz: Richterin Magdalena Klestil-Krausam) fast 20 Diebstahlsfakten gebracht. In zwei weiteren Fällen, in denen den Betroffenen die Uhr gewaltsam vom Handgelenk gerissen bzw. dies versucht wurde, wurde dem Hauptangeklagten Raub angekreidet. Insgesamt ist ein Schaden von 350.000 Euro inkriminiert. Zudem angeklagt war wegen Hehlerei ein weiterer Mann, der für den Weiterkauf eines gestohlenen Chronometers gesorgt haben soll, wobei in diesem Fall kein Beweis für einen Zusammenhang mit dem Haupttäter festgestellt werden konnte.
Für den Hauptangeklagten gab es Schuldsprüche wegen der gewerbsmäßigen Diebstähle, wegen eines versuchten Raubes sowie Urkundenfälschung und Geldwäsche - allerdings nicht wegen aller vorgeworfener Fakten. Zugute kam dem Beschuldigten u.a., dass sich die betrunkenen Opfer zumeist nicht wirklich erinnern und vor allem die Täter nicht eindeutig identifizieren konnten.
Davon profitierten auch die beiden mitangeklagten Taxler, die im Zweifel freigesprochen wurden. Das Wiedererkennen, falls überhaupt, reichte nicht "mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung", so Klestil-Krausam. Der wegen Hehlerei Angeklagte habe sogar "einen sehr guten Eindruck" gemacht. "Und welcher Hehler gibt schon seinen wahren Namen an?"
Vom Schöffensenat wurden als mildernd der bisherige ordentliche Lebenswandel und das reumütige Geständnis zugestanden. Erschwerend waren die mehreren Verbrechen, die Gewerbsmäßigkeit, der Tatzeitraum über mehrere Jahre sowie die Schadenshöhe. Zudem sei alles von Anfang bis Ende geplant gewesen. Zudem hätten sich die Opfer im Taxi in Sicherheit gefühlt und nicht damit gerechnet, bestohlen oder beraubt zu werden. Deshalb wäre die vierjährige Strafe zur Gänze unbedingt ausgesprochen worden.
Der Hauptangeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Deshalb sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Wiener Taxifahrer haben über Jahre hinweg betrunkene Diskothekenbesucher ausgeraubt, mit Fokus auf teure Uhren; Haupttäter zu 4 Jahren verurteilt.
- Bei einem Gesamtschaden von 350.000 Euro erfolgten Freisprüche für drei Mitangeklagte mangels eindeutiger Identifikation durch die Opfer.
- Urteile sind nicht rechtskräftig, Hauptangeklagter nutzt Bedenkzeit, Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.