Wiener Kosmetiksalon-Betreiberin als Betrügerin verurteilt
Die Angeklagte hatte bis Herbst 2020 in Täuschungsabsicht insgesamt 325.000 Euro an sich gebracht. Dafür wurde die Mittfünfzigerin von einem Schöffensenat wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafe bekam sie unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Die Angeklagte war in der Vergangenheit bereits drei Mal wegen ähnlicher Betrügereien vor Gericht gestanden und jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Auf diese Urteile war nunmehr Bedacht zu nehmen, sodass die 18 Monate formal als Zusatzstrafe verhängt wurden. Die Kosmetikerin erbat Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Wie die Frau schilderte, hatte sie ihr Augenmerk gezielt auf eine betuchte Klientel legen wollen und sich daher an einer renommierten Adresse eingemietet: "Da kann man nicht Holzpritschen reinstellen. Da muss man einladend wirken." Der Umbau und die Modernisierung der Räumlichkeiten hätten aber mehr Geld als angenommen verschlungen. Da habe sie angefangen, sich Geld "auszuborgen", wie die Geschäftsfrau formulierte. Einmal erzählte sie von einer Investitionsmöglichkeit in besonders kostspielige Kosmetikprodukte, die sie teuer weiterverkaufen würde - den Aufschlag könne man sich teilen. Dann waren es wieder besonders neuwertige Geräte für kosmetische Behandlungen, für die hohe Provisionen abfielen, wenn man sie importiere und in Österreich verkaufe. Ein Mal behauptete die Frau gar, ihre im Ausland lebende Tochter habe einen Unfall gehabt. Für eine entsprechende medizinische Versorgung benötige sie Geld, so die Behauptung. All diese Erzählungen stufte die vorsitzende Richterin am Ende als "fadenscheinige G'schichterln" ein.
Die Angeklagte bedauerte, nicht vorher "die Reißleine gezogen zu haben" und die Geldbeschaffung gestoppt zu haben, wie ihr die Staatsanwältin vorhielt: "Ich habe auf ein Wunder gewartet. Aber das Wunder ist nicht gekommen." Das fremde Geld sei jedenfalls zur Gänze in ihr Studio geflossen, versicherte sie. Sie habe kein Luxusleben geführt, sondern beispielsweise Fahrrad-Urlaub in Oberitalien gemacht und die Ferien nicht in einem Nobelressort in der Karibik verbracht.
Zusammenfassung
- Weil sie mit dem Umbau ihres Kosmetikstudios in bester Innenstadtlage in finanzieller Hinsicht überfordert war, hat eine Geschäftsfrau ab März 2016 ihrer Kundschaft, Freunden und Bekannten mit erfundenen Geschichten Geld abgeluchst.
- "Ich habe geglaubt, dass der Umsatz nach dem Umbau explodiert", sagte die Frau am Mittwoch am Wiener Landesgericht.
- Die Kosmetikerin erbat Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.