Wiener DJ gibt Feminismus Schuld an Missbrauchs-Prozess
Drei Frauen sollen dem 29-Jährigen hilflos ausgeliefert gewesen sein, sie standen laut Anklage entweder unter dem Einfluss von Substanzen oder schliefen bzw. befanden sich im Halbschlaf.
Staatsanwältin Franziska Fent warf dem Angeklagten Vergewaltigung in einem Fall, sexuelle Belästigung sowie Missbrauch der drei wehrlosen Frauen vor.
Angeklagter nicht geständig
Zu der Vergewaltigung soll es im März 2024 auf der Toiletten-Anlage in einem Club gekommen sein. Der Angeklagte soll sich mit der Betroffenen - einer 23-Jährigen, die er seit zwei Jahren von Sexpositiv-Partys kannte - in eine Kabine begeben, ihr dort einen Stoß versetzt, sie fixiert und zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung gezwungen haben.
Der Angeklagte stellte das wie sämtliche gegen ihn erhobenen Anschuldigungen in Abrede: "Sie war eine gute, liebe Freundin von mir. Ich könnte ihr nie Gewalt antun. Ich bin prinzipiell kein gewalttätiger Mensch."
Er habe sie zwar gefragt, ob sie Lust auf Sex hätte, das hätte die 23-Jährige aber abgelehnt, "weil sie frisch in einer monogamen Beziehung war". Er habe mit ihrem Einverständnis nach ihrer Brust gegriffen und sich an ihr gerieben: "Ich habe gehofft, dass sie durch diesen Prozess doch Lust auf Sex bekommt."
Das sei nicht passiert, nach wenigen Sekunden habe sie ihn aufgefordert, damit aufzuhören. Das habe er gemacht. Mehr sei nicht passiert.
Video: Prozess gegen Wiener DJ
Opfer weinte nach der Aussage
Die 23-Jährige schilderte das anschließend in ihrer Zeugenaussage diametral anders. Ihrer Darstellung zufolge hatte sie der 29-Jährige unter dem Vorwand, ihm gehe es nicht gut, auf die Herren-Toilette gelockt. Dort habe sie sich um ihn kümmern wollen. Er sei dann aber zudringlich geworden.
Sie habe ihn wegzustoßen versucht, was ihr nicht gelungen sei. Er habe ihren Widerstand mit Gewalt überwunden: "Ich hatte noch eine Woche später blaue Flecken."
Ihre zeugenschaftliche Befragung nahm die 23-Jährige sichtlich mit. Nachdem diese vorbei war, weinte die junge Frau vor dem Verhandlungssaal, ehe sie sich wieder gesammelt hatte.
Weiteres Opfer "wie weggeschossen"
Am Donnerstagnachmittag dehnte die Staatsanwältin dann die Anklage aus: ein weiteres Opfer habe sich am 15. Oktober bei der Polizei gemeldet und davon berichtet, dass sie im Herbst 2022 mit dem Angeklagten Drogen und Alkohol konsumiert und ihn dann nach Hause begleitet hätte. Dort sei "wie weggeschossen" gewesen - der Mann soll diesen Zustand ausgenutzt haben, um mit der ebenfalls Wehrlosen Geschlechtsverkehr zu vollziehen.
Strenge Regeln bei Sexpositiv-Partys
Der Angeklagte sitzt seit Ende Juli wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. Die Missbrauchshandlungen sollen sich zwischen April 2021 und März 2024 ereignet haben, wobei sich unter den Betroffenen auch die Ex-Freundin des Mannes befindet, der hauptberuflich als Finanz-Controller tätig war.
Der DJ und sämtliche fünf Frauen verkehrten auf und kannten einander über Sexpositiv-Partys, was die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag thematisierte. Auf diesen Veranstaltungen gehe es freizügig zu, die Teilnehmenden seien sexuell aufgeschlossen: "In diesen geschützten Räumen gibt es aber strenge Regeln. Konsens und Einwilligung sind Voraussetzungen, dass man einander näher kommt."
Video: Kommt #MeToo in der Technoszene an?
DJ in der Szene bekannt
Man müsse auf solchen Partys "nicht unsterblich in jemanden verliebt sein, dass es zum Geschlechtsverkehr kommt", aber mit Einlasskontrollen und eigenen Awareness-Teams würde dafür Sorge getragen, dass es in Darkrooms zu keinen unerwünschten Übergriffen kommt, betonte die Staatsanwältin.
"An diese Regeln halten sich aber nicht alle", bemerkte Staatsanwältin Fent. Der Angeklagte sei als DJ und Partygast in der Sexpositiv-Szene dafür bekannt gewesen, "dass er ein Nein nicht akzeptiert. Er hat diese Überheblichkeit, dass er seinen Willen über den der anderen stellt."
Im gegenständlichen Fall seien die Opfer hinsichtlich ihrer Haltung zur Sexualität zwar "offener. Aber sie sind noch lange kein Selbstbedienungsladen für den Angeklagten."
"Moralisch daneben benommen"
Verteidiger Sascha Flatz räumte ein, sein Mandant habe sich "moralisch daneben benommen".
Er sei auf Sexpositiv-Partys das eine oder andere Mal vielleicht zu offensiv gewesen, das sehe er jetzt ein: "Er ist ein junger, intelligenter Mensch, der sich hinterfragt. Er ist das Gegenteil von dem, was die Staatsanwaltschaft darzustellen versucht." In strafrechtlicher Hinsicht habe sich der Mann nämlich nichts zuschulden kommen lassen: "Das ist kein gewalttätiger Mensch. Das ist ein anständiger Bürger."
"Ganze Szene" habe sich gegen DJ verschworen
Der Angeklagte betonte in seiner Beschuldigteneinvernahme, die Aktivistin und Party-Veranstalterin Frederika Ferková habe mit ihrem auf Instagram veröffentlichten Aufruf, Übergriffe in der Techno-Szene öffentlich zu machen, einen Shitstorm gegen ihn losgetreten.
Die "ganze Szene" habe sich danach gegen ihn verschworen und ihm "beruflich und privat" geschadet: "Aus feministischen Überlegungen wollen die Frauen, dass ich ins Gefängnis komme."
Im Fall eines Schuldspruchs - das Urteil soll am 25. Oktober fallen - drohen dem Mann zwei bis zehn Jahre Haft. Der 29-Jährige weist bisher keine Vorstrafen auf.
Zusammenfassung
- Der Wiener DJ steht vor Gericht wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von drei Frauen.
- Unter dem Hashtag #TechnoMeToo wurden im September 2023 Vorwürfe gegen ihn laut.
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, auf Sexpositiv-Partys die Regeln missachtet zu haben.
- Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und behauptet, es habe einvernehmliche Berührungen gegeben.
- Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem 29-Jährigen zwei bis zehn Jahre Haft.