APA/dpa/Angelika Warmuth

Wien verschärft Corona-Regeln für Gastro-Mitarbeiter

In Wien müssen Beschäftigte in der Gastronomie durchgehend getestet sein, wenn sie arbeiten. Ein einmaliger Selbsttest in der Woche, so wie in der Bundesverordnung festgehalten, reicht nicht. Gurgeltests gibt es jetzt auch in Containern.

Sollten sie über keinen aktuell gültigen Nachweis eines negativen Tests verfügen, müssen die betreffenden Personen eine FFP2-Maske tragen. Sind sie getestet, reicht hingegen ein normaler Mund-Nasen-Schutz, wie das Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) der APA mitteilte.

Eine entsprechende Verordnung "betreffend zusätzliche Maßnahmen an Arbeitsorten im Gastgewerbe" wurde nun erarbeitet. Die Gültigkeit der Zertifikate entspricht jener bei den Gästen. So sind etwa PCR-Tests, die in Wien bei "Alles gurgelt" absolviert werden können, 72 Stunden gültig.

Test- oder FFP2-Pflicht gilt nicht nur für Kellner

Diese Verpflichtung betrifft dabei nicht nur Servierpersonal, sondern alle Beschäftigten und auch Unternehmer, heißt es in der Erläuterung. Die Regelung trifft auch nicht nur auf Bereiche mit Kundenkontakt zu, sondern gilt für alle Bediensteten, also auch im Küchenbereich oder in der Reinigung. Die Verordnung tritt am 19. Mai - dem Tag der Öffnung - in Kraft.

Dass die Gültigkeit von Tests bei Gastro-Mitarbeitern länger ist als bei Gästen hatte zuletzt Rechtsanwalt Florian Horn im PULS 24 Interview an der Verordnung der Bundesregierung kritisiert.

Wien: Gurgeltests nun auch in Containern

"Alles gurgelt" heißt es nun auch in Testcontainern: Nachdem in Wien bereits seit einiger Zeit PCR-Tests daheim via Smartphone und Videofunktion absolviert werden könnten, ist dies nun auch in "Gurgel-Boxen" möglich. Dort können Wienerinnen und Wiener ab morgen direkt an Ort und Stelle einen Test durchführen. Nötig ist nur eine Anmeldung, die telefonisch oder online erfolgen kann. Insgesamt werden zehn Boxen im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehen.

Wiens Bürgermeister Ludwig über neue Testmöglichkeiten

Wiens Bürgermeister Micheal Ludwig (SPÖ) hat heute die neuen Testcontainer eröffnet. Sie sollen auch älteren Menschen den Zugang zu PCR-Gurgeltests erleichtern.

Gegurgelt wird unter Anleitung direkt im Container. Das Ergebnis kommt nach 24 Stunden und kann wahlweise direkt in der Box abgeholt oder per Mail zugestellt werde. Die Gurgel-Boxen ergänzen die zehn Teststraßen bzw. die ebenfalls noch zur Verfügung stehenden "Schnupfen-Checkboxen" für Menschen mit grippalen Symptomen. Insgesamt können in den neuen PCR-Containern pro Tag jeweils rund 200 Untersuchungen durchgeführt werden. Betreut werden diese von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitersamariterbundes.

Stadt will Ältere ansprechen

"Mit den Gurgelboxen und dem beaufsichtigten Gurgeln vor Ort wollen wir auch jenen Menschen einen einfachen und zuverlässigen PCR-Gurgeltest ermöglichen, die kein Smartphone haben oder für die das Gurgeln vor der Kamera zu kompliziert ist. Das sind oft ältere Menschen - aber nicht nur", sagte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) beim Besuch der ersten Einrichtung. Es sollen zudem auch jene angeregt werden, sich regelmäßig zu testen, denen das Prozedere bei den Schnelltests mit Abstrichen in der Nase oder Rachen zu unangenehm ist, betonte er.

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ribbon Zusammenfassung
  • In Wien müssen Beschäftigte in der Gastronomie durchgehend getestet sein wenn sie arbeiten. Ein einmaliger Selbsttest in der Woche, so wie in der Bundesverordnung festgehalten, reicht nicht.
  • Sollten sie über keinen aktuell gültigen Nachweis eines negativen Tests verfügen, müssen die betreffenden Personen eine FFP2-Maske tragen. Sind sie getestet, reicht hingegen ein normaler Mund-Nasen-Schutz, so das Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker
  • Eine entsprechende Verordnung "betreffend zusätzliche Maßnahmen an Arbeitsorten im Gastgewerbe" wurde nun erarbeitet. Die Gültigkeit der Zertifikate entspricht jener bei den Gästen.
  • So sind etwa PCR-Tests, die in Wien bei "Alles gurgelt" absolviert werden können, 72 Stunden gültig.
  • Diese Verpflichtung betrifft dabei nicht nur Servierpersonal, sondern alle Beschäftigten und auch Unternehmer, heißt es in der Erläuterung.
  • Die Regelung trifft auch nicht nur auf Bereiche mit Kundenkontakt zu, sondern gilt für alle Bediensteten, also auch im Küchenbereich oder in der Reinigung.