Gastro-Öffnung: Offene Fragen um Tests und Test-Kontrolle
Mit 19. Mai darf die Gastronomie in ganz Österreich wieder öffnen, wenn auch unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Gäste haben künftig Zutritt, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind - das ist die sogenannte "3-G-Regelung". Ab 19. Mai sind alle bisherigen Nachweise dafür gültig, ab Anfang Juni dann auch als Zertifikate/QR-Code im digitalen Grünen Pass. Sperrstunde ist um 22 Uhr.
Gültige Tests sind negative PCR-Tests (Gültigkeit 72 Stunden ab Abnahme), Antigentests aus Teststraßen, Apotheken etc. (48 Stunden) und Antigentests aus Eigenanwendung mit behördlicher Erfassung ("Vorarlberger Modell", 24 Stunden Gültigkeit). Auch Selbsttests vor Ort wird es geben (gültig etwa für die Dauer des Gastronomie-Besuches), für Kinder werden auch die Schultests gelten. Bei den Impfungen gelten Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck, für die Genesung Absonderungsbescheid oder Antikörpertest.
Lieber Mitarbeiter strenger und Gäste weniger streng testen?
Ein Problem in Bezug auf die Mitarbeiter sieht Rechtsanwalt Florian Horn im PULS 24 Interview bei den Tests. Während die Tests von Gästen nur maximal 72 Stunden gültig sind, müssen auch Mitarbeiter, die ständigen Kundenkontakt haben, nur einmal pro Woche getestet werden.
Für sie reicht außerdem ein Antigen-Schnelltest, der wesentlich ungenauer und normalerweise nur für 24 Stunden gültig ist. Für Horn stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, Mitarbeiter mit viel Kundenkontakt, die zu potentiellen Superspreadern werden könnten, mehr zu testen und dafür Gäste weniger streng.
https://twitter.com/puls24news/status/1392060810428567557
Grüner Pass kommt in Verordnung gar nicht vor
Auf den von der EU geplanten Grünen Pass könne man sich nicht verlassen, meint Horn. "Ich glaube vorläufig können wir den Grünen Pass fast vollständig vergessen", meint er. Denn: "In dieser neuen Verordnung kommt der Grüne Pass nicht vor, der steht da nicht drin", sagt Horn. Der Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr könne genauso gut mti einem Test- oder Impfnachweis erbracht werden. Der Grüne Pass stehe erst im Epidemiegesetz, das aktuell im Bundesrat noch blockiert ist.
Kontrolle von Tests und Registrierungspflicht
Im Lokal gilt dann zusätzlich eine Registrierungspflicht bei Aufenthalt länger als 15 Minuten (gilt daher nicht für Take Away oder Lieferanten) und die Abstandsregel von zwei Metern zwischen Personengruppen.
Mitarbeiter in der Gastronomie müssen dann neben der Kontrolle von negativen Tests, Impfnachweisen und vor Ort durchgeführten Tests auch die Registrierungspflicht umsetzen und kontrollieren. Das sei zwar "ein Mehraufwand", der aber bewältigbar sei, meint Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl im "Ö1-Morgenjournal" am Montag. Nicht möglich sei das allerdings im Handel.
Zusammenfassung
- Mit 19. Mai darf die Gastronomie in ganz Österreich wieder öffnen, wenn auch unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Gäste haben künftig Zutritt, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind - das ist die sogenannte "3-G-Regelung".
- Gültige Tests sind negative PCR-Tests (Gültigkeit 72 Stunden ab Abnahme), Antigentests aus Teststraßen, Apotheken etc. (48 Stunden) und Antigentests aus Eigenanwendung mit behördlicher Erfassung ("Vorarlberger Modell", 24 Stunden Gültigkeit).
- Rechtsanwalt Florian Horn sieht allerdings ein epidemiologisches Problem: Während die Tests von Gästen nur maximal 72 Stunden gültig sind, müssen auch Mitarbeiter, die ständigen Kundenkontakt haben, nur einmal pro Woche getestet werden.
- Für Horn stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, Mitarbeiter mit viel Kundenkontakt, die zu potentiellen Superspreadern werden könnten, mehr zu testen und dafür Gäste weniger streng.
- Im Lokal gilt dann zusätzlich eine Registrierungspflicht bei Aufenthalt länger als 15 Minuten. Diese muss von Mitarbeitern zusätzlich zu Tests oder Impfnachweisen kontrolliert werden.
- Das sei zwar "ein Mehraufwand", der aber bewältigbar sei, meint Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl im "Ö1-Morgenjournal"