Wien streut laut Grünen illegal Salz
Wien präsentierte sich am Donnerstag durchaus winterlich. Weiß gefärbt wird die Stadt aber nicht nur durch Schnee, sondern auch durch Streusalz, wie die Grünen betonen. Das ist nicht per se verboten. Dort, wo es der Verkehrssicherheit dient, kann es verwendet werden. Die Ökopartei kritisiert aber, dass es auch auf Flächen ausgebracht wird, wo es eigentlich nicht gestattet ist - also etwa direkt bei Pflanzen.
Verboten ist die Salzstreuung am Gehsteig nämlich in der Nähe von unversiegelten Flächen, wenn keine trennenden, baulichen Maßnahmen vorhanden sind. Die Schutzbehauptung bei Verstößen laute von Seiten der Stadt stets, dass es nur private Unternehmen sind, die gegen dieses Verbot verstoßen würden, beklagen die Grünen. Die Analysen würden jedoch beweisen, dass auch der zuständige Magistrat selbst so vorgehe und dadurch etwa Bäume gefährde.
Die Grünen haben im vergangenen Winter Proben am Yppenplatz und im Rathauspark genommen und diese im Labor untersucht. Es handle sich dabei um Orte, an denen die Stadt für den Winterdienst zuständig ist, wie man versichert. Das Ergebnis sei eindeutig, hieß es. Es sei illegal Natriumchlorid gestreut worden.
Dabei schade Streusalz der Vegetation und den Böden. Die Wasseraufnahme von Bäumen werde durch das Mittel erschwert und es komme zu Trockenstress, der ihnen das Überleben noch schwerer mache. Auch für Hunde sei die Substanz gefährlich, gibt man zu bedenken. Salz führe zu Hautreizungen und Verletzungen an den Pfoten.
Gefordert wird nun, dass die Stadt das Salzstreuverbot selbst einhält und von ihr beauftragte Unternehmen außerdem diesbezüglich kontrolliert. Auch ein Stufenplan für den Winterdienst wird verlangt, in dem unter anderem festgehalten wird, dass auf Gehsteigen und Radwegen vor allem salzfreie, abstumpfende Mittel zum Einsatz kommen sollen.
"Die geltende Winterdienstverordnung in Wien schützt unsere Bäume nicht ausreichend. Vor allem in Hinblick darauf, dass wir zum Schutz vor der Sommerhitze immer mehr Bäume brauchen, fordern wir einen Stufenplan für den Winterdienst. Die Stadt kann es sich nicht leisten, dermaßen sorglos mit den Bäumen in unserer Stadt umzugehen", zeigte sich die grüne Umweltsprecherin Huem Otero García überzeugt.
Die für den städtischen Winterdienst auf Fahrbahnen zuständige Magistratsabteilung 48 versicherte in einer der APA übermittelten Reaktion, dass man sich an die geltenden Gesetze halte und kein Salz streue, wo dies verboten sei. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass für Gehsteige die jeweiligen Anrainer zuständig sind. Bei der von den Grünen erwähnten Fläche im Bereich Yppenplatz handle es sich wiederum um eine Fußgängerzone mit Fahrradverkehr, die vom Salzstreuverbot ausgenommen sei, hieß es.
Der Rathauspark wiederum wird laut MA 48 von der Magistratsabteilung 42 (Stadtgärten) betreut. In den Parks werde Streusplit verwendet, Auftaumittel seien verboten. Sollten externe Firmen sich nicht an die Regeln halten, werde dies angezeigt, versicherte die MA 48. Generell, so wurde betont, gehe es beim Winterdienst um die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Präventiv werde bei Eisregen oder Schneefällen etwa Feuchtsalz verwendet.
Ein Salzstreuverbot bestehe unter anderem auf Gehwegen im Umkreis von zehn Metern rund um unversiegelte Flächen. Allerdings, so wurde festgehalten, könne dieses Verbot bei extremer Glatteisbildung auch aufgehoben werden. Bezüglich des vorgeschlagenen Stufenplans zeigte man sich bei der MA 48 skeptisch. Man sei für keine Experimente zu haben, die gesetzlich nicht gedeckt seien oder die Gesundheit der Wienerinnen und Wiener aufs Spiel setzen würden.
Zusammenfassung
- Die Wiener Grünen kritisieren, dass in Wien illegal Salz bei Bäumen und Grünflächen gestreut wird, obwohl dies laut Winterdienstverordnung an bestimmten Orten verboten ist.
- Laboranalysen von Proben aus dem Yppenplatz und dem Rathauspark bestätigen die Vorwürfe, dass Salz auch auf nicht erlaubten Flächen verwendet wird.
- Die Grünen fordern strengere Kontrollen und einen Stufenplan für den Winterdienst, während die MA 48 die Einhaltung der Gesetze betont und skeptisch gegenüber neuen Maßnahmen ist.