Krawalle an Halloween: Polizei warnt und wappnet sich
Rund 200 Jugendliche versammelten sich in der Nacht auf 1. November 2022 in Linz und randalierten. 129 Personen wurden zur Anzeige gebracht. Schon im Vorjahr erhöhte man die Polizeipräsenz in Linz in der Halloween-Nacht.
Auch heuer warnt man seitens des Bundeskriminalamts (BK), dass Streiche mit Sachbeschädigungen oder Ruhestörungen auch an Halloween keine Kavaliersdelikte sind.
-
Mehr lesen: Polizei erhöhte Präsenz im Vorjahr in Linz
Das BK appelliert daher an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über die strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen solcher Handlungen aufzuklären. "Aktionen wie das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern und Autos, das Zerstören von Briefkästen oder Mülltonnen, Diebstahl und das Bedrohen von Personen stellen ernsthafte Straftaten dar und werden konsequent zur Anzeige gebracht.
Verstärkte Polizeipräsenz an Halloween
Die Polizei wird an Halloween verstärkt präsent sein und bei Verstößen konsequent einschreiten", hieß es in einer Aussendung am Mittwoch.
Die Polizei habe umfangreiche Vorkehrungen für die Halloween-Nacht getroffen, warnte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP): "Neben verschiedenen Sondereinsatzkräften wie Diensthundeeinheiten, Bereitschaftseinheiten in den Bundesländern oder der WEGA in Wien wird auch der Verfassungsschutz im Einsatz stehen. Straftaten werden auch in dieser Nacht nicht als Bagatelldelikte behandelt, sondern mit Nachdruck und Konsequenz verfolgt".
Die Strafen können von empfindlichen Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen reichen und auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
Erinnert wurde auch an die Jugendschutzgesetze in Österreich: Kinder unter 14 dürfen mit Zustimmung der Eltern von fünf Uhr früh bis 23 Uhr außer Haus sein, ab 14 und bis 16 Jahre von fünf Uhr früh bis ein Uhr nachts. In Oberösterreich endet die erlaubte Zeit für unter 14-Jährige um 22 Uhr und für Jugendliche bis 16 Jahre um Mitternacht. In Salzburg dürfen Kinder unter 12 Jahren von fünf bis 21 Uhr unterwegs sein.
Das Bundeskriminalamt empfiehlt Elterngespräche über die möglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen von Vandalismus, zudem sollte vermieden werden, dass Kinder Eier, Sprühdosen oder ähnliche Gegenstände mitnehmen.
Hauseigentümer sollte wertvolle oder empfindliche Gegenstände im Freien sichern oder wegräumen - und falls tatsächlich eine Straftat erfolgen sollte, heißt das Motto "Bleiben Sie ruhig und verständigen Sie die Polizei".
Halloween-Krawalle in Linz: Angst vor Wiederholung?
Zusammenfassung
- Rund 200 Jugendliche versammelten sich in der Nacht auf 1. November 2022 in Linz und randalierten. 129 Personen wurden zur Anzeige gebracht. Schon im Vorjahr erhöhte man die Polizeipräsenz in Linz in der Halloween-Nacht.
- Das Bundeskriminalamt warnt daher vor Vandalismus und Ruhestörungen zu Halloween und appelliert an Eltern, ihre Kinder über die strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen solcher Handlungen aufzuklären.
- Die Polizei wird mit verstärkter Präsenz und verschiedenen Sondereinsatzkräften, wie der WEGA in Wien, im Einsatz sein, um Straftaten konsequent zu verfolgen.
- Jugendschutzgesetze in Österreich regeln die Ausgangszeiten: Kinder unter 14 dürfen bis 23 Uhr, in Oberösterreich bis 22 Uhr, und in Salzburg Kinder unter 12 bis 21 Uhr außer Haus sein.