Vogelgrippe - Stallpflicht in Teilen Österreichs
Aufgrund der vermehrten Nachweise der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei Wildvögeln werden bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt, erklärte die Ages in einer Aussendung. Hier gilt ab morgen, Dienstag, ab 50 Vögel bis auf weiteres die Stallpflicht.
Erhöhtes Risiko in ganz Österreich
Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen müssen hier weiterhin eingehalten werden.
Die Maßnahmen dienen der Ages zufolge dazu, Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Das Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.
Zusammenfassung
- Ab morgen gilt in Teilen Österreichs Stallpflicht bei Vögeln - bei Wildvögeln gibt es vermehrt Nachweise der Vogelgrippe.