Vier Jahre Haft für erzwungenen Sex und Abtreibung
Trotz der Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten glaubte der Senat dem Opfer, das 6.000 Euro Entschädigung zugesprochen erhielt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zweitfrau
Der 38-Jährige, der aus dem Irak stammt, lernte die 30-jährige Vorarlbergerin 2020 in einer Bar in Dornbirn kennen. Selbst war er zu diesem Zeitpunkt bereits mit einer Frau aus seiner Heimat verheiratet, mit der er fünf Kinder hat. Die 30-Jährige konvertierte für den Angeklagten zum Islam und trug Kopftuch. Es folgte eine Hochzeit nach muslimischem Ritus, die 30-Jährige wurde zur Zweitfrau des Irakers.
Unterdrückung und Gewalt
Den Angaben der Frau zufolge machte er ihr immer wieder Vorschriften und unterdrückte sie - auch mit Gewalt. Es gab Ohrfeigen, Schläge, Drohungen. Im Frühjahr 2021 wurde die Vorarlbergerin schwanger. Weil sie im Zuge einer Tauffeier im Bekanntenkreis eine katholische Kirche betreten hatte, forderte ihr Mann laut Anklage, die Schwangerschaft abzubrechen. Er habe mit Entführung in den Irak und dem Tod gedroht, hieß es. Die Frau gab nach und ließ die Schwangerschaft abbrechen.
Vergewaltigung
Nur wenig später - im Sommer 2021 - zwang der 38-Jährige nach Erkenntnis des Gerichts seine Frau gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr in der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Bregenz. Dennoch zeigte die 30-Jährige den Täter erst an, als sich dieser nach Beziehungsende auf unbekannte Weise Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft hatte.
Angeklagte pochte auf Unschuld
Den Ausführungen des 38-Jährigen, der auf seine Unschuld pochte, glaubte der Schöffensenat nicht. Gegen ihn wurde eine vierjährige Haftstrafe ausgesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Ein 38-jähriger Mann ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen mehrerer Delikte - darunter schwere Nötigung und Vergewaltigung - zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
- Trotz der Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten glaubte der Senat dem Opfer, das 6.000 Euro Entschädigung zugesprochen erhielt.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- Die 30-Jährige konvertierte für den Angeklagten zum Islam und trug Kopftuch.