Vier Angeklagte in Linzer Schlepperprozess verurteilt
Drei von ihnen wurden wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verurteilt und fassten unbedingte Haftstrafen von zwei Jahren, 16 Monaten bzw. eine Zusatzstrafe von zwei Jahren zu bereits bestehenden Verurteilungen aus. Der Vierte erhielt ein Jahr bedingt wegen Schlepperei, allerdings nicht im Rahmen einer kriminellen Vereinigung.
Die vier bereits Verurteilten waren von Anfang an geständig. Das Verfahren gegen einen fünften Angeklagten, der am Anfang ebenfalls geständig war, dann aber wieder einen Rückzieher machte, wird weiter fortgesetzt. Insgesamt sitzen nun noch neun Männer auf der Anklagebank, darunter auch die beiden Hauptbeschuldigten. Der restliche Prozess könnte sich noch einige Zeit hinziehen. Ursprünglich waren 18 Verhandlungstage und ein Urteil am 24. Juni geplant. Angesichts der nun bereits gesprochenen Urteile gegen einige der Angeklagten, könnte es aber möglicherweise auch schneller gehen.
Insgesamt 13 Männer müssen sich seit Montag in Linz vor Gericht verantworten. Sie sollen rund 100 Leute, die aus dem Irak, Syrien oder dem Iran nach Österreich geflüchtet waren, weiter nach Deutschland gebracht haben. Pro Person kassierten sie laut Anklage 300 bis 400 Euro. Die Staatsanwaltschaft, die sich u.a. auf Telefonüberwachungsprotokolle und Peilsenderdaten stützt, spricht von einer kriminellen Vereinigung.
Die Männer im Alter von 23 bis 46 Jahren sind alle im Irak geboren und lebten zuletzt in Oberösterreich bzw. in Wien. Mit einer Ausnahme sind sie irakische Staatsbürger, entweder Asylberechtigte bzw. subsidiär Geschützte oder Asylwerber. Ein 35-Jähriger hat die britische Staatsbürgerschaft und betrieb in Wien ein Lebensmittelgeschäft. Er soll der "Banker" der Gruppe gewesen sein. Ihm wird zur Last gelegt, eine fünfstellige Summe mittels des sogenannten Kafala-Systems an einen möglichen Hintermann verschoben zu haben. Dabei handelt es sich um ein im arabischen Raum übliches Zahlungssystem, das keinerlei Regularien unterliegt und sich daher auch nur schlecht nachvollziehen lässt.
Die Ermittler wurden aufgrund anonymer Hinweise - der erste im April 2019 - auf die Schleppungen aufmerksam. Mit Peilsendern wurden Bewegungsprofile erstellt, die sehr typisch waren, so die Staatsanwaltschaft. Knackpunkt wird sein, ob es gelingt, den Angeklagten nachzuweisen, dass sie als kriminelle Vereinigung zusammengearbeitet haben - bei drei der vier nun Verurteilten wurde das erreicht. Dafür drohen Strafen zwischen einem und zehn Jahren Haft.
Zusammenfassung
- Im Prozess gegen 13 mutmaßliche Schlepper in Linz sind am Mittwoch rechtskräftige Urteile gegen vier Angeklagte gesprochen worden.
- Drei von ihnen wurden wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verurteilt und fassten unbedingte Haftstrafen von zwei Jahren, 16 Monaten bzw. eine Zusatzstrafe von zwei Jahren zu bereits bestehenden Verurteilungen aus.
- Ursprünglich waren 18 Verhandlungstage und ein Urteil am 24. Juni geplant.