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Versuchte Schumacher-Erpressung: Drei Jahre für Haupttäter

Heute, 17:10 · Lesedauer 1 min

Wegen eines Erpressungsversuchs gegen die Familie von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher hat das Amtsgericht Wuppertal am Mittwoch eine mehrjährige Freiheitsstrafe gegen den Hauptangeklagten verhängt. Der 53-Jährige, der mit der Veröffentlichung von privatem Bild- und Videomaterial gedroht hatte, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Zwei weitere Angeklagte bekamen Bewährungsstrafen.

Der 53-Jährige und sein Sohn hatten dem Urteil zufolge versucht, 15 Millionen Euro von der Familie zu erpressen. Sie gestanden die Tat weitgehend. Der Sohn wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Mitangeklagt war zudem ein ehemaliger Angestellter einer Sicherheitsfirma, die mit der Überwachung des Schumacher-Anwesens in der Schweiz beauftragt war. Gegen ihn verhängte das Gericht eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Michael Schumacher hatte bei einem Skiunfall im Jahr 2013 schwere Kopfverletzungen erlitten. Er trat seither nicht mehr in der Öffentlichkeit auf, die Familie schützt seine Privatsphäre und macht zu seinem Gesundheitszustand keine Angaben.

Zusammenfassung
  • Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte einen 53-jährigen Mann zu drei Jahren Haft wegen eines Erpressungsversuchs gegen die Familie von Michael Schumacher. Er hatte mit der Veröffentlichung von privatem Bild- und Videomaterial gedroht.
  • Der Sohn des Hauptangeklagten wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, nachdem er gestanden hatte, zusammen mit seinem Vater 15 Millionen Euro erpressen zu wollen.
  • Ein ehemaliger Angestellter einer Sicherheitsfirma, die Schumachers Anwesen überwachte, erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Familie schützt weiterhin Schumachers Privatsphäre seit seinem Skiunfall 2013.