Maßnahmen-Verschärfung: Ab Montag teilweise 2G-Pflicht
Mit Stand Dienstag (02.11) befinden sich 317 Corona-Patienten auf den Intensivstationen. Damit wurde der Schwellenwert für Stufe 2 des Corona-Stufenplans überschritten – bisher galt Stufe 1. Damit verlieren Selbsttests ebenso wie Antikörpertests ihre Wirksamkeit im 3G-Bereich. Zudem muss man für die Nachtgastro und Großevents geimpft oder genesen sein.
Sollte die Intensivbettenauslastung bis Montag die Schwelle von 400 Patienten überschreiten, werden Stufe 2 und Stufe 3 ab Ende dieser Woche (5. November) umgesetzt, sagt eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber PULS 24. Sollten die Zahlen in den Intensivstationen also weiter stark steigen, verlieren Antigentests ihre Gültigkeit ganz. Dann werden nur noch PCR-Tests als Alternative zu Impfung und Genesung anerkannt.
Stufe 2 sieht vor, dass die Maßnahmen in der Nachgastronomie und bei Veranstaltungen verschärft werden. So soll bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen sowie in Clubs, Bars, o. Ä. die 2G-Regel gelten. Damit ist der Zutritt nur mehr für Geimpfte und Genesene möglich. Neben der Zutritts-Verschärfung gelten auch die sogenannten Wohnzimmertests – also Antigentest mit Selbstabnahme – nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel. Bisher waren diese beispielsweise für den Besuch eines Restaurants gültig.
Sollte es zu einer Intensivbettenauslastung von 20 Prozent (400 Betten) kommen, folgt zusätzlich Stufe drei. In Bereichen mit 3G verliert der Antigentest dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. "Das sind zum Beispiel Restaurants, Fitnesscenter oder auch Kultureinrichtungen bzw. körpernahe Dienstleistungen wie Friseure", sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bereits letzte Woche. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Diese Maßnahme tritt sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft tritt. Die bisher vorgesehene Sieben-Tages-Wartefrist fällt weg.
Mückstein gehe davon aus, dass Ende dieser Woche der Wert von 400 Intensivbetten erreicht sein wird, wie er Ende Oktober gegenüber "Ö1" erklärte.
Unabhängig vom Stufenplan ist am 1. November die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft getreten. All jene, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, müssen seither einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.
Mit 1. November ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft getreten.
In Wien sind genau diese Verschärfungen bereits abseits des Stufenplans in Kraft. Zusätzlich gilt eine FFP2-Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in jeder Sparte des Handels. Die Testpflicht gilt bereits ab sechs Jahren. In Wiener Restaurants und Freizeitstätten gilt eine 2,5G-Regel – also geimpft, genesen und PCR-getestet.
Aber auch andere Bundesländer haben mittlerweile eigene Verschärfungen bekanntgegeben. Der Überblick zeigt, wo was gilt und in welchen Bezirken es zudem Ausreisekontrollen gibt:
Salzburg:
In Salzburg gilt bereits bei körpernahen Dienstleistern und im Handel eine FFP2-Maskenpflicht. Ab 8. November gilt die 2G-Regel für die Nachtgastronomie und Veranstaltungen bzw. Zusammenkünfte mit mehr als 500 Personen und die 2,5G-Regel für Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit 26 bis 500 Personen. Zudem gilt in der Hotellerie, Gastronomie, für Indoor-Freizeiteinrichtungen, Museen, körpernahe Dienstleister, Seniorenwohnhäuser und Spitäler (Patienten ausgenommen) die 2,5G-Regel.
Vorarlberg:
Auch Vorarlberg führt mit 8. November wieder eine FFP2-Maskenpflicht für den gesamten Handel ein. Zusätzlich zur wieder ausgedehnten Maskenpflicht rechnete Wallner mit weiteren Maßnahmen im Veranstaltungsbereich. Man wolle sich diesbezüglich aber noch mit der Bundesebene absprechen, ging der Landeshauptmann von einer bundesweiten Regelung noch in dieser Woche aus. Sollte es diese nicht geben, werde man eigenständig Schritte setzen, so Wallner. "Da ist alles Mögliche vorstellbar", verwies er auf andere Bundesländer, in denen bei Veranstaltungen bereits die 2G-Regel gelte.
Steiermark und Tirol:
Ab 8. November gilt auch in diesen beiden Bundesländern eine FFP2-Maskenpflicht im Handel. Für Personal im Gesundheitswesen sowie Besucher von Krankenhäusern oder Pflegeinrichtungen gilt eine 2,5G Regel.
Kärnten, OÖ und NÖ:
Auch in diesen Ländern wird im Handel, aber auch in Bibliotheken sowie Museen eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt.
Ausreisetestpflicht
In Oberösterreich und Niederösterreich herrschen in einigen Bezirken bereits eine coronabedingte Ausreisetestpflicht. Die niederösterreichischen Bezirke Scheibs, Melk, Lilienfeld, Amstetten und seit neuem Wadihofen an der Ybbs haben jeweils den Schwellenwert von einer Sieben-Tages-Inzidenz von 500 überschritten. Auch die Durchimpfungsquoten sind in diesen Gemeinden laut Notruf NÖ, vergleichsweise niedrig.
In Oberösterreich werden seit heute, dem 2. November, in Perg, Steyr-Land und Vöcklabruck Ausreisekontrollen durchgeführt. Damit sind gemeinsam mit Braunau, Freistadt, Gmunden und Grieskirchen mehr als ein Drittel der 18 oberösterreichischen Bezirke von Ausreisekontrollen betroffen.
Corona-bedingte Ausreisekontrollen finden aber vorerst auch zwischen den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich statt. Laut Landespolizeidirektion NÖ wird es im Laufe des Tages eine Abstimmung zwischen den Einsatzstäben geben. Grenznahe Regionen mit Ausreisekontrollen sind auf niederösterreichischer Seite Amstetten, Melk und die Statutarstadt Waidhofen a.d. Ybbs. In Oberösterreich handelt es sich um die Bezirke Perg und Steyr-Land.
Die Ausreise-Testpflicht gilt unabhängig vom Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk. Als Nachweis zählt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Keinen Test vorlegen müssen Geimpfte und Genesene. Ausnahmen gibt es für Kinder unter zwölf Jahren, Schüler am Weg in die Schule oder zu Betreuungseinrichtungen. Ebenfalls nicht umfasst sind Wege zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs.
Zusammenfassung
- Mit Stand Dienstag (02.11) befinden sich 317 Corona-Patienten auf den Intensivstationen. Damit wurde der Schwellenwert für Stufe 2 des Corona-Stufenplans überschritten – bisher galt Stufe 1.
- Damit einher geht jedenfalls eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Am Montag treten sie in Kraft. Die Verordnung dazu wurde in der Nacht auf Mittwoch erlassen.
- Sollte die Intensivbettenauslastung bis dahin die Schwelle von 400 Patienten überschreiten, werden Stufe 2 und Stufe 3 ab Ende dieser Woche (5. November) umgesetzt, sagt eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber PULS 24.
- Stufe 2 sieht vor, dass die Maßnahmen in der Nachgastronomie und bei Veranstaltungen verschärft werden. Neben der Zutritts-Verschärfung, gelten auch die sogenannten Wohnzimmertests – also Antigentest mit Selbstabnahme – nicht mehr als Nachweis.
- Sollte es zu einer Intensivbettenauslastung von 20 Prozent (400 Betten) kommen, folgt zusätzlich Stufe drei. In Bereichen mit 3G verliert der Antigentest dann in ganz Österreich seine Gültigkeit.
- Diese Maßnahme tritt sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft tritt. Die bisher vorgesehene Sieben-Tages-Wartefrist fällt weg.