APA/ROBERT JAEGER

Verschärfte Corona-Maßnahmen ab Mitternacht in Kraft

Um Mitternacht treten die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in Kraft, die die Bundesregierung bundesweit angeordnet hat, um einen zweiten Lockdown zu verhindern, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angesichts zuletzt auch im internationalen Vergleich stark steigender Infektionszahlen erklärt hat. "Was wir erleben, ist der Beginn der zweiten Welle", warnte Kurz am Sonntag.

Ab 0.00 Uhr ist grundsätzlich Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen zu tragen, und zwar nicht bloß in Supermärkten, sondern im gesamten Handel, im Dienstleistungssektor, bei Behörden mit Kundenkontakt und in Schulen außerhalb des Klassenverbands. In der Gastronomie gilt Maskenpflicht für das Servicepersonal, Speisen und Getränke werden nur mehr am Sitzplatz serviert. Auch beim Sport hält die Maske wieder Einzug - im Garderobenbereich sind Mund und Nase zu verhüllen. Veranstaltungen im Freien ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze werden auf 100, indoor auf 50 Personen limitiert. Für Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen und einem Sicherheitskonzept gilt ein Limit von 3.000 Personen im Freien bzw. 1.500 indoor. Bei Kulturevents darf die Maske erst am Sitzplatz abgenommen werden.

Bereits am Montagabend findet sich die Corona-Kommission zu einer Sondersitzung zusammen, die zuletzt immer donnerstags der Bundesregierung ihre Empfehlungen zur Schaltung der Corona-Ampel übermittelt hat. "Anbetracht der steigenden Fallzahlen der vergangenen Tage ist die detaillierte Analyse der aktuellen Ereignisse unbedingt notwendig", hieß es am Sonntag hinsichtlich des außertourlichen Termins. Die jüngsten Entwicklungen würden eine Neueinschätzung der epidemiologischen Lage erforderlich machen.

ribbon Zusammenfassung
  • In der Gastronomie gilt Maskenpflicht für das Servicepersonal, Speisen und Getränke werden nur mehr am Sitzplatz serviert.
  • Auch beim Sport hält die Maske wieder Einzug - im Garderobenbereich sind Mund und Nase zu verhüllen.
  • Veranstaltungen im Freien ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze werden auf 100, indoor auf 50 Personen limitiert.