APA/INGRID KORNERGER

Urteil wegen Mordes durch bei Prozess in Leoben

Eine 33-jährige Frau ist am Donnerstagnachmittag im Landesgericht Leoben von den Geschworenen wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt worden. Die Angeklagte fasste zwölf Jahre Freiheitsstrafe aus. Sie bat nach der Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Eine 33-jährige Frau ist am Donnerstagnachmittag im Landesgericht Leoben von den Geschworenen wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt worden. Die Angeklagte fasste zwölf Jahre Freiheitsstrafe aus. Sie bat nach der Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Die Frau soll im März in alkoholisiertem Zustand mit einem Tafelmesser auf ihren ebenfalls betrunkenen Lebensgefährten eingestochen haben. Statt ihm zu helfen, legte sie sich danach schlafen. 18 Stunden später war er verblutet. Sie gab an, die Situation falsch eingeschätzt zu haben.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine 33-jährige Frau ist am Donnerstagnachmittag im Landesgericht Leoben von den Geschworenen wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt worden.
  • Die Angeklagte fasste zwölf Jahre Freiheitsstrafe aus.
  • Sie bat nach der Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit.
  • Die Frau soll im März in alkoholisiertem Zustand mit einem Tafelmesser auf ihren ebenfalls betrunkenen Lebensgefährten eingestochen haben.