APA/HELMUT FOHRINGER

Unwetter-Schäden: Wie beantragt man in Niederösterreich Hilfe?

Nach den verheerenden Unwettern am Wochenende wurde ganz Niederösterreich zum Katastrophengebiet erklärt. Zahlreiche Menschen mussten evakuiert werden, ihre Häuser und Wohnungen wurden von den Fluten erfasst. Bei schweren Schäden greift der Katastrophenschutz. So beantragt man in Niederösterreich Unterstützung.

Die Unwetter-Lage blieb in Niederösterreich auch am Montag angespannt, ein Dutzend Dämme brachen, 13 Gemeinden waren nicht erreichbar

Die Situation ist für Betroffene nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden. Dafür gibt es in den Ländern den sogenannten Katastrophenfonds. Dort kann Unterstützung beantragt werden.

Das gilt es in Niederösterreich zu beachten.

Für welche Schäden kann man Hilfe beantragen?

Finanzielle Hilfe gibt es für Schäden durch folgende Ereignisse: Hochwasser, Erdrutsch, natürlich induzierte vertikale Bodenbewegungen (insbesondere Erdsenkungen), Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel.

Welche Fristen muss man beachten?

Die Unterlagen, die man übermitteln muss, müssen innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Katastrophenereignisses bei dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, eingelangt sein.

Wie beantragt man Hilfe?

  • Der Schaden kann formlos bei jener Gemeinde gemeldet werden, in der er eingetreten ist. 
  • Die Gemeinde gibt daraufhin die persönlichen Daten der Betroffenen im Katastrophenbeihilfeprogramm ein. 
  • Außerdem müssen die Daten vor Ort erhoben werden. Dafür müssen Betroffene und Gemeinde gemeinsam einen Termin für die Schadensaufnahme vereinbaren. Im Zuge dessen wird dann ein Protokoll erstellt. 

Hier sind alle Formulare zum Download.

Video: Große Solidarität in Österreich

Wie hoch ist die Beihilfe?

Finanzielle Unterstützung wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die Gesamtschadenssumme abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Versicherung, Schadenersatz) mindestens 1.000 Euro beträgt.

Die Beihilfe beträgt bis zu 20 Prozent der anerkannten Gesamtschadenssumme. Nur in besonderen Fällen - wie etwa bei einem unverhältnismäßig hohen Schadensausmaß, einem geringen Einkommen oder sonstiger Belastungen (z.B. chronischer Krankheit, Behinderung) - kann auch eine höhere Beihilfe gewährt werden.

Die Unterstützung wird direkt auf das Konto der Betroffenen überwiesen.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach den verheerenden Unwettern am Wochenende wurde ganz Niederösterreich zum Katastrophengebiet erklärt.
  • Zahlreiche Menschen mussten evakuiert werden, ihre Häuser und Wohnungen wurden von den Fluten erfasst.
  • Bei schweren Schäden greift der Katastrophenschutz.
  • So beantragt man in Niederösterreich Unterstützung.