Umfassende Maskenpflicht tritt wieder in Kraft
Die Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus gilt ab Freitag wieder in umfassender Form. Seit Mitternacht muss der Mund-Nasen-Schutz (MNS) nicht nur in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, sondern auch wieder im Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, in Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen.
Mit der Ausweitung der Maskenpflicht soll dem Anstieg der täglichen Covid-19-Infektionszahlen entgegengewirkt werden. Wieder eingeführt wurde die Pflicht beim Einkaufen allerdings nur im Lebensmittelhandel. Neben Supermärkten sind davon etwa auch Tankstellenshops oder Greißlereien oder Bäckereien betroffen. Neu ist die Tragepflicht auch bei Besuchen von Bank- oder Postfilialen (gilt auch bei Postpartnern). Fix verordnet ist die Maske nun für Besucher von Kranken- und Kuranstalten sowie Pflegeheimen; dort war dies freilich schon bisher meist gängige Praxis. Auch beim Arztbesuch ist der Schutz ab sofort obligatorisch.
Aufrecht bleibt die Verpflichtung, die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis aufzusetzen sowie in Apotheken und bei Veranstaltungen im geschlossenen Raum (abgesehen vom Sitzplatz). Auch bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und auf Demonstrationen, bei denen der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann, ist weiterhin der Schutz zu tragen.
Zusammenfassung
- Die Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus gilt ab Freitag wieder in umfassender Form.
- Wieder eingeführt wurde die Pflicht beim Einkaufen allerdings nur im Lebensmittelhandel.