BäckereiAPA/dpa-Zentralbild/Jan Woitas

Überstunden nicht bezahlt: Bäcker bekam 27.000 Euro

Ein Bäcker in Vorarlberg hat vermutlich über 28 Jahre lang keine Überstunden sowie Nacht- und Sonntagszuschläge ausbezahlt bekommen. Die Zahlung des Arbeitgebers an den Bäcker umfasste nur die letzten drei Jahre.

Das berichtete am Donnerstag die Arbeiterkammer (AK). Im Rahmen eines Vergleichs wurde eine Nachzahlung von 27.000 Euro erwirkt. Dabei betrifft dieser Betrag lediglich die vergangenen drei Jahre, mögliche andere Ansprüche sind verfallen.

Die AK riet Arbeitnehmern dringend, Stundenzettel zu verlangen und auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Kündigung nach Krankheit

Laut Darstellung der AK hat der Bäcker in der 28-jährigen Dienstzeit bei ein und demselben Unternehmen sechs Nächte pro Woche gearbeitet, Sonntagsdienste verrichtet und viele Überstunden gemacht.

Nach längerer Krankheit sei der Mann gekündigt worden, woraufhin er seine Abfertigungsansprüche von der AK prüfen ließ. Bei dieser Prüfung kam zutage, dass der Arbeitgeber keine Sonntagszuschläge und Überstunden ausbezahlt hatte, auch die Nachtzuschläge waren nicht korrekt abgerechnet worden. Der Bäcker hatte keine Arbeitsaufzeichnungen erhalten - diese hatte die Bäckerei trotz geltender Pflicht gar nicht geführt.

Weil Ansprüche oft nur ein paar Monate rückwirkend geltend gemacht werden können, empfahl AK-Expertin Gloria Kinsperger Arbeitnehmern, Arbeitsaufzeichnungen zu kontrollieren. "Aus diesem Grund hat der Mann im aktuellen Fall auch für viele Jahre vermutlich viele Überstunden und Zuschläge verloren. Es konnte nur noch für die jüngsten drei Jahre etwas geltend gemacht werden", sagte Kinsperger. Andernfalls wäre die Summe wahrscheinlich wesentlich höher gewesen.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Bäcker in Vorarlberg erhielt vermutlich über 28 Jahre lang keine Überstunden sowie Nacht- und Sonntagszuschläge.
  • Im Rahmen eines Vergleichs wurde eine Nachzahlung von 27.000 Euro erzielt, die jedoch nur die letzten drei Jahre abdeckt.
  • Die Arbeiterkammer empfiehlt Arbeitnehmern dringend, Arbeitsaufzeichnungen zu verlangen und auf ihre Richtigkeit zu prüfen.