Triebwagenführer nach tödlichem Zugunfall angeklagt

Der tödliche Zugunfall im obersteirischen Niklasdorf am 12. Februar 2018 hat ein gerichtliches Nachspiel in Leoben: Der Triebwagenführer - ein rund 50 Jahre alter Steirer - muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung, fahrlässiger teils schwerer Körperverletzung sowie wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Leoben hat einen entsprechenden Strafantrag eingebracht.

Der tödliche Zugunfall im obersteirischen Niklasdorf am 12. Februar 2018 hat ein gerichtliches Nachspiel in Leoben: Der Triebwagenführer - ein rund 50 Jahre alter Steirer - muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung, fahrlässiger teils schwerer Körperverletzung sowie wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Leoben hat einen entsprechenden Strafantrag eingebracht.

Andreas Riedler von der Staatsanwaltschaft Leoben bestätigte diesbezüglich Inhalte eines Berichts der Tageszeitung "Kurier" (Mittwoch-Ausgabe). Riedler schilderte auf APA-Nachfrage, dass der Beschuldigte laut den Ermittlungen keine Zustimmung zur Weiterfahrt mit seinem Zug hatte. Weiters hat er ein rotes Haltesignal nicht bemerkt, dieses hätte er aber sehen müssen, so Riedler. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest. Harald Laundl, Sprecher des Landesgerichts Leoben sagte, dass es ein Mega-Prozess werden könnte: Es gibt 80 Opfer, manche mit schweren Verletzungen, andere wiederum die "nur" gefährdet waren. Unklar ist noch, wie viele sich als Privatbeteiligte der Verhandlung anschließen. Entsprechende groß könnte der benötigte Platz werden. Klar sei, dass frühestens in der zweiten September-Hälfte verhandelt werde, so Laundl zur APA.

ribbon Zusammenfassung
  • Andreas Riedler von der Staatsanwaltschaft Leoben bestätigte diesbezüglich Inhalte eines Berichts der Tageszeitung "Kurier".