Toter Patient: Vier Strafanzeigen gegen Klima-Aktivisten
Wie die Landespolizeidirektion Wien gegenüber PULS 24 mitteilte, gibt es nach dem Todesfall bei einem Rettungseinsatz Ermittlungen wegen "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" (Paragraf 89 StGB). Der Straftatbestand lautet:
"Wer vorsätzlich, grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) oder fahrlässig unter den in § 81 Abs. 2 umschriebenen Umständen, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen."
Es gab auch weitere Anzeigen gemäß der Straßenverkehrsordnung.
Polizei sieht Blockade
Fakt sei, dass durch die Blockade am Verteilerkreis auch die umliegenden Zu- und Abfahrten blockiert waren, so eine Sprecherin der Polizei. Darunter war auch die Straße, auf der der Rettungseinsatz stattfand.
Die Aktivisten hätten von der Blockade am Verteilerkreis aus den Einsatzwagen auch nicht sehen können, so die Sprecherin der Polizei gegenüber PULS 24.
Die Polizei hat die Rettung laut eigenen Angaben an den anderen Autos im Stau vorbei geschlichtet, um die Weiterfahrt zu ermöglichen. "Es ist überhaupt nicht zielführend, Personen, die an der Straße kleben aufzufordern aufzustehen", so die Polizei-Sprecherin.
Zuerst dementierte ein Sprecher der "Letzten Generation" mit dem Tod in Bezug zu stehen. Später ruderten die Aktivisten zurück: Sie hatten der Leitstelle der Rettung nicht Bescheid gegeben.
Berufsrettung: "Jede Verzögerung ist eine Schwierigkeit"
Berufsrettung-Sprecherin Corina Had im Interview.
Die Wiener Berufsrettung gibt gegenüber PULS 24 an, dass man nicht herausfinden könne, ob der Patient auch ohne der Blockade verstorben wäre.
Aber auch ihre Sprecherin bestätigt gegenüber PULS 24, dass die Weiterfahrt ohne das Eingreifen der Polizei nicht möglich gewesen wäre. Jede Minute sei in ihrem Beruf entscheidend und es gehe in ihrem Beruf um Leben oder Tod.
Klimaaktivist zu Todesfall
Ein Aktivist erklärte gegenüber PULS 24 am Donnerstag, wie bei den Blockaden vorgegangen wird.
Eine Person würde sich bei den Klebe-Aktionen nicht festkleben. Sie könne aufstehen und die Rettungsgasse für Notfälle frei machen. Die Rettung würde auch "immer" über Aktionen informiert, damit die Blockaden umfahren würden.
Für die Sprecherin der Wiener Landespolizei habe das im Anlassfall keinen Nutzen gehabt.
Zusammenfassung
- Am Mittwoch wurde von den Aktivisten ein Rettungseinsatz blockiert, ob gewollt oder nicht. Nun gibt es erstmals Anzeigen laut Strafgesetzbuch.
- Vier Aktivisten werden angezeigt wegen "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" (Paragraf 89 StGB).