APA/APA/EXPA/JOHANN GRODER/EXPA/JOHANN GRODER

Urteil im Fall Leon rechtskräftig: Vater ist frei

Der sechsjährige Leon wurde 2022 tot in der Ache in St. Johann in Tirol gefunden, sein Vater stand wegen Mordverdachts vor Gericht. Am Donnerstag wurde er freigesprochen, nun ist das Urteil rechtskräftig. Der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel.

Dem 39-jährigen Vater des kleinen Leon war vorgeworfen worden, im Sommer 2022 einen Raubüberfall inszeniert und seinen geistig beeinträchtigten Sohn getötet zu haben.

Das damals sechsjährige Kind wurde tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol gefunden.

Am Donnerstag wurde der Vater von den acht Geschworenen einstimmig freigesprochen, nun ist das Urteil rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel, wie Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr am Freitag bestätigte. 

Der 39-jährige Vater hat am Donnerstag bereits den Heimweg angetreten, nachdem er gemeinsam mit seiner Ehefrau seine Sachen aus der Justizanstalt abgeholt hatte.

An Freispruch "nichts zu rütteln"

Das Urteil des Schwurgerichts sei "klar" ausgefallen, sagte Mayr. Auch sehe man keinen Hinweis auf Fehler in der Verhandlung und damit keinen Grund für eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). An dem durch die Geschworenen gefällten Freispruch gebe es somit "nichts zu rütteln". Die Verteidiger des 39-jährigen Deutschen seien bereits informiert.

Die beiden Anwälte des Angeklagten waren im Gespräch mit PULS 24 kurz nach dem Freispruch bereits davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft keine Rechtmittel einlegen wird. "Wenn die Beweislage ausschlaggebend für einen Urteilsspruch ist, ist das praktisch nicht bekämpfbar", erklärte Anwalt Albert Heiss.

Video: Anwälte nach Leon-Urteil "überrascht"

Anwalt: "Positiv überrascht"

Die Verteidiger des 39-Jährigen seien nach dem Freispruch "überrascht" gewesen. "Positiv, dass das Verfahren so ausgegangen ist.“

Bei einem Geschworenenverfahren könne man sich nie sicher sein. "Wir haben Hoffnung gehabt, dass die Geschworenen so fair sind, dass sie das Prinzip 'In dubi pro reo', nämlich im Zweifel für den Angeklagten, hochhalten", erklärte Heiss gegenüber PULS 24 Chefreporterin Magdalena Punz.

Man könne nur positiv festhalten, dass die Geschworenen sich nicht "von diversen Stellen zu einem Schulspruch hinbringen" hätten lassen.

"Persönliche Fehde"

Wie bereist im Vorfeld übte Heiss im Interview mit PULS 24 harsche Kritik am Verfahren sowie an den Ermittler:innen. Wenn ihr Mandant nicht die Mittel gehabt hätte, mit Sachverständigen, insbesondere einem IT-Sachverständigen, „noch einmal das Ganze aufzurollen und die Fehler aufzuzeigen, dann wäre möglichweise die Sache anders ausgegangen.“

Der zweite Anwalt des Vaters, Mathias Kapferer hielt mit Kritik ebenfalls nicht zurück: „Ich gehe davon aus, dass es ab einem bestimmt Zeitpunkt eine persönliche Fehde geworden ist.“ Auch Kapferer spricht von einer Justiz mehrerer Klassen.

Wenn sich ihr Mandant von der Zeit in Haft erholt hat, werde man weitere Schritte überlegen, wie man gegebenenfalls zivilrechtlich vorgehen möchte, schildert Heiss.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 39-jähriger Mann wurde am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf freigesprochen, seinen geistig beeinträchtigten Sohn im Sommer 2022 in die Kitzbüheler Ache geworfen und dadurch getötet zu haben.
  • Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel gegen das einstimmige Urteil der Geschworenen, wie Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr bestätigte.
  • Das Urteil ist rechtskräftig, und es gibt keine Hinweise auf Fehler in der Verhandlung, weshalb die Verteidiger des Mannes bereits informiert wurden.