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Terror

Nach Villach-Anschlag: U-Haft über Attentäter verhängt

19. Feb. 2025 · Lesedauer 2 min

Nach dem Terroranschlag in Villach, bei dem am Samstag ein 23-jähriger Syrer einen 14-jährigen Jugendlichen tötete und fünf Personen verletzte, ist am Mittwoch die Untersuchungshaft über den 23-Jährigen verhängt worden.

Der Angeklagte, der durch einen Verteidiger vertreten war, hat vor dem Richter zum Tatgeschehen keine Angaben gemacht, teilte das Landesgericht Klagenfurt in einer Aussendung mit.

Die Entscheidung war nach dem Pflichtverhör durch den Haft- und Rechtsschutzrichter gefallen. Die Untersuchungshaft wurde wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes verhängt, als Haftgründe wurden "Flucht- und Tatbegehungsgefahr" genannt.

Dieser rechtskräftige Beschluss hat vorerst eine Gültigkeit bis 5. März 2025. Innerhalb dieser Frist wird es eine Haftverhandlung geben, "in der über die allfällige Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden werden wird", so das Landesgericht.

Zustand der Verletzten

Unterdessen hat sich der Zustand eines der Verletzten des Anschlags so weit gebessert, dass er auf die Normalstation verlegt werden konnte, teilte eine Sprecherin des Krankenhausbetreibers Kabeg am Mittwoch mit. Die zwei 15-jährigen Jugendlichen, die lebensgefährlich verletzt worden waren, befanden sich aber nach wie vor in stabilem Zustand auf der Intensivstation.

Am Mittwochabend findet ein Trauermarsch mit Gottesdienst in Klagenfurt statt, mit dem die Landeshauptstadt ihre Anteilnahme zum Ausdruck bringt. Ein gemeinsamer Trauermarsch startet um 18.00 Uhr am Domplatz, um 18.30 Uhr findet in der Stadtpfarrkirche St. Egid die Messe mit Stadtpfarrer Gerhard Simonitti statt.

Video: Villach nach dem Terror: Tränen, Trauerzüge und die Suche nach Hoffnung

Zusammenfassung
  • Nach dem Terroranschlag in Villach, bei dem am Samstag ein 23-jähriger Syrer einen 14-jährigen Jugendlichen tötete und fünf Personen verletzte, ist am Mittwoch die Untersuchungshaft über den 23-Jährigen verhängt worden.
  • Der Angeklagte, der durch einen Verteidiger vertreten war, hat vor dem Richter zum Tatgeschehen keine Angaben gemacht, teilte das Landesgericht Klagenfurt in einer Aussendung mit.
  • Die Entscheidung war nach dem Pflichtverhör durch den Haft- und Rechtsschutzrichter gefallen.