Silvester: Was erlaubt ist und was nicht
Lockdown statt Party, Ausgangssperre statt Silvesterpfad und Babyelefanten statt Feuerwerke. Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionsgefahr gestalten sich die Silvesterfeierlichkeiten dieses Jahr anders als gewohnt.
Öffentliche Feierlichkeiten, wie der Wiener Silvesterpfad wurden dieses Jahr abgesagt, außerdem sind Versammlungen nicht erlaubt. Ein Überblick über die geltenden Regelungen für die Silvesternacht.
Ausgangssperre
Nachdem sich Österreich derzeit im Corona-Lockdown befindet gelten ganztägige Ausgangsbeschränkungen. Man darf die eigene Wohnung deshalb nur aus bestimmten Gründen, etwa für Spaziergänge oder zu Deckung der Grundbedürfnisse verlassen - Partys fallen nicht unter diese Regelungen.
Treffen
Erlaubt ist das Treffen von engen Bezugspersonen. Dazu zählen enge Familienmitglieder, Lebenspartner und enge Bezugspersonen, zu denen man mehrmals wöchentlich Kontakt hat. Verboten ist das gleichzeitige Treffen von mehreren Bezugspersonen. Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Haushalt und einer anderen Einzelperson erlaubt.
Feuerwerke
In Österreich wurde in diversen Supermärkten zwar Feuerwerk und Böller verkauft, es ist aber weitgehend verboten sie abzufeuern. Piraten, Raketen und Batteriefeuerwerke fallen in die sogenannte Kategorie F2, die im Ortsgebiet grundsätzlich verboten sind. Bürgermeister machen davon zu Silvester meist Ausnahmen. Dieses Jahr gibt es diese so gut wie gar nicht.
Bei Verstößen muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen gerechnet werden.
Polizeikontrollen:
4.000 Polizisten sind in der heutigen Silvesternacht österreichweit im Einsatz. Sie werden die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrollieren. Die Wiener Polizei kündigte einen erhöhten Streifendienst und starke Präsenz an.
Private Partys
Partys in privaten Haushalten stellen ein Problem dar. Die Polizei sieht dort keine Kontrollen vor, wie die Wiener Polizeisprecherin Barbara Gast gegenüber PULS 24 erklärte. Die Polizei klopft in der Silvesternacht also nicht an Wohnungstüren. Wenn die Polizei aber Kenntnis von einer Party erlangt, weil Nachbarn sich beispielsweise beschweren, greift die Polizei ein und verhängt auch Strafen.
Zusammenfassung
- Silvester im Corona-Lockdown. Der diesjährige Jahreswechsel wird mit zahlreichen Beschränkungen begangen. Im Unterschied zu Weihnachten gibt es keine Ausnahmeregelungen.
- Ausgangssperre: Nachdem sich Österreich derzeit im Corona-Lockdown befindet gelten ganztägige Ausgangsbeschränkungen.
- Treffen: Erlaubt ist das Treffen von engen Bezugspersonen. Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Haushalt und einer anderen Einzelperson erlaubt.
- Feuerwerke: Das Abfeuern von Feuerwerk und Böller ist aber weitgehend verboten.
- Polizeikontrollen: 4.000 Polizisten sind in der heutigen Silvesternacht österreichweit im Einsatz. Sie werden die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrollieren.