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"Seid's deppert?": Frau niedergestochen, nachdem Polizist sie abwimmelte

Als eine Frau hilfesuchend die Polizei anrief, soll ein Beamter der Notrufzentrale am Schottenring verheerend bzw. gar nicht reagiert haben. Die Frau wurde nach dem Anruf lebensgefährlich verletzt - der Beamte darf im Dienst bleiben.

Die Frau berichtete dem Polizisten davon, dass ihr Lebensgefährte ein Messer habe und sie bedrohe. Der Beamte soll reagiert haben mit: "Kann es sein, dass ihr zwei ein bissl deppert seid's?", berichtet der "Kurier". Der Beamte habe "keine Sofortmaßnahmen eingeleitet und es unterlassen, unverzüglich ein Einsatzprotokoll anzulegen", wie es in einem aktuellen Disziplinarurteil heißt.

Frau schwer verletzt, Beamter noch im Dienst

Der Frau soll es schließlich noch gelungen sein, den Notruf zu verständigen. Es war aber schon zu spät: Der Lebensgefährte stach mehrmals auf sie ein und verletzte sie lebensgefährlich. Erst als Minuten später ein Zeuge den Vorfall bei einem Kollegen meldete, alarmierte der Polizist die Rettung und protokollierte den Einsatz.

Große Konsequenzen hatte das Geschehen für den Beamten nicht: Die Bundesdisziplinarkommission sah nur ein "ungebührliches Verhalten". Der Polizist muss eine Geldstrafe von 8.000 Euro zahlen, darf aber im Dienst bleiben. In der Landeszentrale sei er jedoch nicht mehr tätig, so die Wiener Polizei.

Kein Einzelfall

Der Vorfall erinnert an einen Fall, der sich im Dezember 2022 in Vöcklabruck in Oberösterreich ereignete. Eine 25-jährige Frau wählte den Notruf, weil sie ihren Mann auf dem Parkplatz des Fitnessstudios sah, in dem sie arbeitete. Sie fühlte sich bedroht, weil sie bereits im Vorfeld Drohungen von dem Mann erhalten hatte.

Sie soll während des knapp zweiminütigen Anrufs lediglich die Empfehlung bekommen haben, eine Anzeige zu erstatten. Wenige Minuten später tauchte der Mann in den Räumlichkeiten des Fitnessstudios auf und stach mehrmals auf die Frau ein - sie wurde dabei schwer verletzt. Der Mann wurde mittlerweile wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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ribbon Zusammenfassung
  • Als eine Frau hilfesuchend die Polizei anrief, soll ein Beamter der Notrufzentrale am Schottenring verheerend reagiert bzw. gar nicht reagiert haben.
  • Die Frau wurde nach dem Anruf lebensgefährlich verletzt - der Beamte darf im Dienst bleiben.