Weststrecke: Entschädigungs-Möglichkeiten für Pendler
Für die apf könnten zwei Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: eine nachträgliche anteilige Entschädigung wegen Nichtnutzung oder eine Kündigung.
Da allerdings das Klimaticket eine Netzkarte ist, die grundsätzlich für das gesamte Verkehrsnetz gilt, könnte diese Tatsache eine nachträgliche anteilige Entschädigung erschweren.
Denn wenn aufgrund von Hochwasserschäden einzelne Strecken über längere Zeit gesperrt oder nur eingeschränkt nutzbar sind, könnte das Argument kommen, dass die Netzkarte auf anderen Strecken im Gültigkeitsbereich weiterhin verwendet werden kann.
Klimaschutzministerium beruhigt
Diese Begründung kommt auch aus dem Klimaschutzministerium. Es wurde gegenüber der APA versichert, dass die Verkehrsunternehmen derzeit alles dafür tun, um öffentliche Verkehrsanbindung insbesondere für Pendlerinnen und Pendler in der aktuellen Situation bestmöglich aufrecht zu erhalten.
"So wird der Schienenfernverkehr über die alte Weststrecke geführt, ab 10. Oktober auch wieder zweigleisig und mit höherer Taktung. Zur Stabilisierung des Regionalverkehrs insbesondere im Raum Tullnerfeld wurden und werden weitere Schienenersatzverkehre eingerichtet."
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Kündigung erst ab 7. Monat
Derzeit werden Passagiere darauf hingewiesen, dass eine Kündigung des Klimatickets erst ab dem siebenten Monat möglich sei, wie ein Betroffener der APA berichtete. Das bestätigte auch die apf, dass während der Gültigkeitsdauer erst ab dem siebenten Gültigkeitsmonat ohne Angabe von Gründen gekündigt werden könne.
Allerdings werde dann ein Kündigungsentgelt von einem Monatsbetrag verrechnet. Bei Vorliegen von bestimmten Gründen - etwa bei einem Umzug von Österreich in das Ausland - kann das Ticket während der gesamten Gültigkeitsdauer ohne Kündigungsentgelt gekündigt werden.
Leider stehe tariflich die außerordentliche Kündigung bei einer Nichtnutzung wegen des Hochwassers nicht zu, erklärte die apf.
Zwei Möglichkeiten für Klimaticket-Nutzer
Deshalb rät die Organisation allen Betroffenen nachzuweisen, dass sie für ihre regelmäßigen Fahrten auf eine gesperrte Strecke angewiesen sind - etwa durch Angabe der Wohn- und Arbeitsadresse oder der bisherigen Nutzung des Klimatickets - und damit könnte unter Umständen eine anteilige Rückforderung beantragt werden.
Die Entscheidung darüber liege aber letztlich bei den zuständigen Unternehmen - für das Klimaticket Österreich ist das One Mobility bzw. für das regionale Klimaticket der jeweilige Verkehrsverbund.
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Die zweite Variante wäre die Kündigung des Klimatickets, solange die Nutzung kaum möglich ist und der Neuabschluss, sobald die beanspruchte Strecke wieder genutzt werden kann. Da betont die apf, dass hier auf eine Kulanzlösung der zuständigen Unternehmen gehofft werden muss.
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Schnell handeln
Die Organisation rät den Pendlerinnen und Pendlern, sich zeitnah an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu wenden und eine Kulanzregelung zu beantragen oder gegebenenfalls das Klimaticket für die Dauer der Streckensperre zu kündigen.
Sollte keine Einigung erzielt werden, können sich betroffene Kundinnen und Kunden auch an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden, die in solchen Fällen vermitteln kann.
Zusammenfassung
- Die monatelange Sperre der Weststrecke der Bahn führt zu erheblichen Verzögerungen für Pendler, besonders für Besitzer eines Klimatickets, die Schwierigkeiten bei der Entschädigung haben könnten.
- Für sie gibt es zwei Möglichkeiten: eine nachträgliche anteilige Entschädigung wegen Nichtnutzung oder eine Kündigung.
- Bei keiner von beiden kann jedoch eine Entschädigung garantiert werden.