Schuldspruch im Mordprozess gegen "Bierwirt": Lebenslange Haft und Einweisung
Der Angeklagte wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen entschieden am zweiten Prozesstag einstimmig.
"Ich nehme das Urteil an und werde es absitzen", sagte der 43-Jährige im Anschluss an die Verhandlung. Als erschwerend wurden die massive Vorstrafenbelastung, der Mord an einer Angehörigen sowie das Zusammentreffen mehrerer Straftaten gewertet. Mildernd waren das teilweise Geständnis, dass es bei einer Tat beim Versuch blieb und dass er die Taten unter einem Einfluss einer geistigen Abnormität begangen hat.
Der 43-Jährige tötete im vergangenen Frühjahr in Wien-Brigittenau mit gezielten Schüssen seine Ex-Freundin. Die Krankenschwester (35) hatte wenige Tage vor der Tat die 15-jährige Beziehung endgültig beendet.
Am ersten Verhandlungstag am Montag bekannte sich der Gastronom zwar schuldig, jedoch wollte er sich an die Tat aufgrund seiner Berauschung nicht mehr erinnern. Am Mittwoch gab er zu Verhandlungsbeginn eine Erklärung ab. "Es tut mir leid, ich bekenne mich zu allem schuldig", las er von einem Zettel vor.
"Ich will es selbst nicht wahrhaben"
Neben des Verbrechens des Mordes musste sich der Wiener auch wegen schwerer Nötigung und wegen Vergehen gegen das Waffengesetz verantworten.
"Ich will es selbst nicht wahrhaben, dass ich zu so einer miesen Tat fähig bin." Der psychiatrische Sachverständige habe Recht, der Alkoholkonsum (und die damit verbundenen Erinnerungslücken, Anm.) sei eine Schutzbehauptung gewesen, er habe den Verdrängungsmechanismus aktiviert. "Mehr möchte ich nicht sagen. Ich bin in mich gegangen. Mir ist klar, dass ich Verantwortung übernehmen muss", las er weiter vor.
Sein Anwalt, Manfred Arbacher-Stöger hat kurz nach dem Prozess Stellung genommen und betont, dass sein Mandant Reue gezeigt habe. Mit dem Verzicht auf weitere Rechtsmittel sei ersichtlich gewesen, dass er "einen Schlussstrich ziehen wollte".
Auf genaueres Fragen der beisitzenden Richterin meinte der Bierwirt erneut, er könne sich weiterhin nicht an die Tat an das Tötungsdelikt erinnern. "Ich kann nicht mehr dazu sagen", meinte der 43-Jährige. Das müsse der Psychiater aufarbeiten. Er habe an den Tattag "fast keine Erinnerung". Ein reumütiges Geständnis wäre ein wesentlicher Milderungsgrund.
Der Angeklagte, der neben Manfred Arbacher-Stöger auch von Rudolf Mayer und Gregor Klammer anwaltlich vertreten wurde, hatte es vor der inkriminierten Tat zu einiger unrühmlicher Berühmtheit gebracht, indem er einen Rechtsstreit mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer anzettelte. Seit dieser Zeit soll auch sein Alkohol- und Drogenkonsum zugenommen haben, was in der Beziehung mit seiner Lebensgefährtin zu massiven Problemen führte.
Anwalt des "Bierwirts": "Er kann es gar nicht fassen, dass er so etwas getan hat"
Bereits am 23. April - etwa eine Woche vor den tödlichen Schüssen - kam es zu einem brenzligen Zwischenfall in der Wohnung der 35-Jährigen. Der Bierwirt verhielt sich der Familie der Frau gegenüber derart ungehörig, dass der Vater der 35-Jährigen den Mann aus den Räumlichkeiten warf. Darauf soll der 43-Jährige eine Schusswaffe gezogen, repetiert, das Schießeisen auf den Schwiegervater gerichtet und über dessen Kopf in den Türstock gefeuert haben. Deswegen wurde zwar keine Anzeige erstattet, jedoch wollte die 35-Jährige nun definitiv nichts mehr mit dem Gastronomen zu tun haben.
"Holt's die Polizei!"
Am 29. April tauchte der 43-Jährige erneut mit einer Pistole bewaffnet in ihrer Wohnung auf, in der sich zu diesem Zeitpunkt neben der Frau ein Nachbar und dessen 13-jährige Tochter aufhielten. Die Pistole soll ein Dealer in seinem Craftbeer-Geschäft vergessen haben. In Gegenwart der beiden soll er der Frau zunächst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen haben. "Sie sagte noch: 'Holt's die Polizei!' Dann folgte der erste Schuss", berichtete der Nachbar als Zeuge am ersten Prozesstag. Der Angeklagte meinte laut dem Zeugen dann: "Niemand holt die Polizei!" Anschließend forderte der Bierwirt den Nachbarn auf, die Wohnung zu verlassen und seine Kinder zu adoptieren. "In ein paar Jahren" würde er kommen und sie wieder holen, sagte der Bierwirt dem Zeugen zufolge. Danach trank er zwei Flaschen Schnaps quasi aus und wurde festgenommen.
Die Tochter des Angeklagten und die Nachbarskinder, die zum Zeitpunkt der Bluttat teilweise anwesend waren, zeichneten dem Gericht ein dramatisches Bild vom 29. April. Als der Bierwirt zu seiner Ex-Freundin kam, traf er zunächst seine Tochter und einen Nachbarsbuben im Treppenhaus, die Richtung Spielplatz unterwegs waren. Nach dem ersten Schuss konnten sie sich im Stiegenhaus in Sicherheit bringen. Auch der Nachbar, der den dreijährigen Sohn des Angeklagten schnappte, flüchtete mit seiner Tochter.
Die 13-jährige Tochter berichtete in ihrer Befragung, dass die 35-Jährige bereits im Vorfeld gegenüber ihrer Tochter erwähnt hatte, dass sie Angst habe, von dem 43-Jährigen erschossen zu werden. Auch von Übergriffen auf die Mutter erzählte das Mädchen. "Mein Vater trinkt, seit ich klein bin." Die 35-Jährige war nicht einverstanden, dass der Gastronom mit den Kindern zusammen ist, wenn er etwas getrunken habe. "Wenn er getrunken hat, war er aggressiv und gemein", sagte die 13-Jährige. Nach dem Vorfall am 23. April machte die 35-Jährige dann endgültig Schluss mit dem 43-Jährigen. Die 35-Jährige wollte nur noch, dass er seine Schulden bezahlt.
Zusammenfassung
- Am Wiener Straflandesgericht ist am Mittwoch im Prozess gegen den "Bierwirt" ein Schuldspruch gefallen. Der Angeklagte ist des Mordes, der schwerem Nötigung und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen worden.
- Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen entschieden am zweiten Prozesstag einstimmig, das Urteil ist rechtskräftig.
- Der 43-Jährige tötete im vergangenen Frühjahr in Wien-Brigittenau mit gezielten Schüssen seine Ex-Freundin, nachdem sie die Beziehung beendet hatte.
- Am Mittwoch gab er zu Verhandlungsbeginn eine Erklärung ab. "Es tut mir leid, ich bekenne mich zu allem schuldig", las er von einem Zettel vor.
- Aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung hatte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.