Prozess um Todessturz von Grazer Anwalt: Verurteilung
Das Ehepaar, bei dem der Anwalt an einem Badesee in der Nähe von Graz zu Gast war, fühlte sich nicht schuldig. Im Mietvertrag stand allerdings ausdrücklich, dass die beiden verpflichtet wären, ein ordentliches Geländer zu errichten. Da das Paar zehn Jahre davor die Besitzer des Hauses gewesen waren, ließ sich die Schuld auch nicht wirklich auf den Vermieter schieben. Angeblich war der Anwalt zum Zeitpunkt des Unglücks mehr oder weniger stark alkoholisiert und fiel deswegen gegen den Bauzaun.
Der angeklagte Mieter des Hauses gab an, er habe das Geländer nicht errichtet, "weil es sich finanziell nicht ausgegangen ist". Er habe das Provisorium aber seiner Meinung nach ausreichend befestigt. Es handelte sich um einen 1,20 Meter hohen Bauzaun aus einzelnen Elementen, die mit Kabelbindern verbunden waren und an einer Stelle seinen Angaben zufolge durch einen 120 Kilogramm schweren Blumentrog gesichert war. "Ich war mir sicher, dass das Geländer halten wird", betonte der Beschuldigte.
Seine Frau gab an, sie habe gewusst, dass das Geländer gemacht werden müsste. Aber mit diesen Dingen habe sie sich nie beschäftigt: "Das hat alles mein Mann gemacht." Da sie aber ebenfalls Mieterin ist und damit mitunterschrieben hat, dass das Geländer zu machen sei, konnte sie sich der Verantwortung nicht entziehen.
Die Bausachverständige führte aus, dass Bauzäune grundsätzlich nur dazu dienen, um zu signalisieren, dass man nicht weiter gehen dürfe. Wenn sie als Absturzsicherung aufgestellt werden, müssen sie mindestens zwei Meter vom Abgrund entfernt stehen. Die Konstruktion aus Zaunteilen, Seil und Blumentopf hätte "niemals die Anforderungen an eine Absturzsicherung erfüllt".
Der Richter verurteilte den Ehemann zu zehn Monaten, seine Frau zu acht Monaten Haft. Er sah eine geringfügig größere Schuld beim Errichter des Zaunes. "Ich glaube Ihnen, dass Sie eine Absicherung gemacht haben", meinte er zu den Angeklagten, aber diese sei eben nicht ordnungsgemäß gewesen. Die beiden Beschuldigten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Im Grazer Straflandesgericht wurde ein Ehepaar wegen des tödlichen Sturzes eines Anwalts verurteilt, der im Sommer 2023 drei Meter tief auf eine Metallstiege fiel.
- Der Anwalt stürzte aufgrund eines unzureichend gesicherten Bauzauns, den das Ehepaar als Geländerersatz nutzte, obwohl sie vertraglich zur Errichtung eines ordnungsgemäßen Geländers verpflichtet waren.
- Der Ehemann erhielt eine Haftstrafe von zehn Monaten, seine Frau acht Monate; das Urteil ist nicht rechtskräftig, da beide Bedenkzeit erbaten.