Prozess um Polizisten, die ätzende Flüssigkeit abbekamen
Schranz bescheinigte dem 47-Jährigen als Folge seiner Erkrankung Zurechnungsunfähigkeit. Zugleich warnte der Gutachter, ohne durchgehende therapeutische Behandlung des Betroffenen müsse weiter mit Straftaten mit schweren Folgen gerechnet werden. Die Polizisten waren nach der Amtshandlung nicht mehr dienstfähig gewesen. Beide hatten die Flüssigkeit - es handelte sich um Reinigungsbenzin - in die Augen bekommen, ihr Sehvermögen war vorübergehend stark eingeschränkt. Der eine benötigte eine, der zweite zwei Wochen Krankenstand, ehe sie wieder einsatzbereit waren. Wäre der 47-Jährige ein gesunder Mann, hätte er sich wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu verantworten gehabt.
Die Polizei und die Rettung waren aufgrund einer akuten Psychose des Betroffenen in das Haus am Wiener Stadtrand gerufen worden, in dem der 47-Jährige gemeinsam mit seiner Mutter lebt. Er habe sich vor den Polizisten gefürchtet, berichtete der Mann dem Senat. Er habe zunächst "nur zwei Gestalten gesehen" und "eine Angstreaktion bekommen". Er habe nicht verstanden, "warum die Polizei mich festnehmen will. Ich wollte, dass die wegbleiben von mir." Daher sei er zum Fenster gelaufen, habe sich auf eine Kommode gestellt und - als die Beamten auf ihn zuliefen - "reflexartig" zu einer dort befindlichen Flasche mit Reinigungsbenzin gegriffen.
Den Inhalt habe er in Richtung der Beamten geschüttet, "um meinen Ärger über die Polizisten auszudrücken, die mich angehechtet haben, so dass ich förmlich aus dem Fenster katapultiert wurde", formulierte der 47-Jährige. "Er war bis dahin nie gewalttätig", betonte Verteidigerin Alexia Stuefer. Bei ihrem Mandanten handle es sich um eine "Person, die in ihrem Leben mehr mitgemacht hat, als wir alle je mitmachen werden". Er sei nämlich "in die Mühl-Kommune hineingeboren" worden und habe am Friedrichshof - der 1970 vom Aktionskünstler Otto Mühl in Grodnau im Burgenland gegründeten Kommune - "von Kindesbeinen an das Schreckensregime von Mühl miterlebt". Mit sechs Jahren sei er von seiner Mutter getrennt worden ("Mühl hat das entschieden"), zu seinem Vater habe es nie einen Kontakt gegeben, "obwohl sein Vater nie Nummer zwei in der Mühl-Kommune war", berichtete Stuefer. Das alles habe ihren Mandanten aus der Spur gebracht.
Darüber hinaus hatte der 47-Jährige auch am 30. August 2021 für Aufsehen gesorgt, als er einem anderen Mann mit einem selbst gebauten Schuss-Apparat drohte und Anstalten machte, im Haus der Mutter eine Rohrbombe zu zünden. Bei diesem Polizeieinsatz wurden dann 616 Gramm Triaminotrinitrobenzol (TATB) sichergestellt - die Nitroverbindung hatte er offenbar als Sprengmittel verwenden wollen.
Die Unterbringung in der geschlossenen Anstalt ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Stuefer erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Zusammenfassung
- Ein 47-jähriger, psychisch kranker Mann ist am Dienstag am Wiener Landesgericht nach einem gewalttätigen Angriff auf zwei Polizeibeamte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
- Er hatte am 4. Juni 2021 die Polizisten mit einer ätzenden Flüssigkeit angespritzt, als ihn diese daran hindern wollten, aus dem Fenster zu springen.
- Die Polizisten waren nach der Amtshandlung nicht mehr dienstfähig gewesen.