Prozess in Steyr wegen Verkauf von ungenießbarem Fleisch
52 Ferkel habe der Hauptangeklagte ohne vorgeschriebene amtstierärztliche Aufsicht Anfang Mai geschlachtet. Um das Fleisch dann zu verkaufen, habe er wohl den Stempel für den Beglaubigungsnachweis für eine amtstierärztliche Untersuchung nachgemacht, geht laut Gerichtssprecherin aus der Anklageschrift hervor. Dabei unterstützte ihn offenbar der Mitangeklagte.
Der Helfer muss sich auch wegen Falschaussage und Begünstigung vor Gericht verantworten, weil er im Zuge des Ermittlungsverfahrens nicht die Wahrheit gesagt haben dürfte, um den Hauptangeklagten zu decken.
Diesem wird von der Staatsanwaltschaft weiters vorgeworfen, dass er über einen unbestimmten Zeitraum auch noch ungenießbares Fleisch u.a. in seinem Geschäft in Wien verkauft haben dürfte. Dem 47-Jährigen drohen bis zu zwei Jahre Haft, dem Zweitangeklagten sogar bis zu drei Jahre, weil auf falsche Beweisaussage grundsätzlich eine hohe Strafandrohung stehe, so die Gerichtssprecherin.
Beide Männer haben bisher alles abgestritten, sechs Zeugen sind zu dem Prozess geladen.
Zusammenfassung
- Ein 47-Jähriger steht in Steyr vor Gericht, da er angeblich ungenießbares Fleisch in Wien verkauft und Beglaubigungen gefälscht haben soll.
- Der Hauptangeklagte hat ohne amtstierärztliche Aufsicht 52 Ferkel geschlachtet, was ihm bis zu zwei Jahre Haft einbringen könnte.
- Ein Mitangeklagter, der bei der Fälschung geholfen haben soll, sieht sich ebenfalls Anklagen gegenüber und könnte bis zu drei Jahre Haft erhalten.