APA/APA/INGRID KORNBERGER/INGRID KORNBERGER

Prozess in Leoben um Mordversuch endete mit Schuldsprüchen

Zwei Männer sind am Mittwoch im Landesgericht Leoben wegen Brandstiftung und mehrfachen versuchten Mordes nicht rechtskräftig zu zwölf bzw. 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die beiden sollen im März in Liezen im Erdgeschoß eines Mehrparteienhauses Feuer gelegt haben. Eine achtköpfige Familie im ersten Stock konnte sich unter schwierigsten Bedingungen retten. Während der 19-jährige Angeklagte das Urteil annahm, kündigte sein 39-jähriger Komplize Strafberufung an.

Der Prozess gegen die beiden Männer hatte am Dienstag mit der Befragung der beiden Angeklagten sowie zahlreicher Zeugen begonnen. Am Mittwoch verkündeten die Geschworenen das Urteil: Der jüngere der beiden wurde von den acht Laienrichtern einstimmig wegen der Brandstiftung für schuldig befunden. Beim Mordversuch sprachen sich fünf für und drei gegen einen Schuldspruch aus. Da die Mehrheit entscheidet wurde der junge Mann aber auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Er muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. Als mildernd wurde seine Unbescholtenheit und sein Geständnis gewertet, erhärtend war die heimtückische Attacke während der Nacht.

Sein Komplize, den die Geschworenen als die bestimmende Kraft hinter der Tat sahen, wurde sowohl bei der Brandstiftung als auch beim Mordversuch einstimmig schuldig gesprochen. Er hatte kein Geständnis abgelegt, wurde aber vom 19-Jährigen schwer belastet. Der 39-Jährige fasste 18 Jahre Freiheitsstrafe aus. Er will im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten in Strafberufung gehen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Zwei Männer wurden am Mittwoch im Landesgericht Leoben wegen Brandstiftung und mehrfachen versuchten Mordes zu zwölf bzw. 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Die Tat ereignete sich im März in Liezen, wo die beiden im Erdgeschoß eines Mehrparteienhauses Feuer gelegt hatten. Eine achtköpfige Familie konnte sich unter schwierigsten Bedingungen retten.
  • Der 19-jährige Angeklagte nahm das Urteil an, während sein 39-jähriger Komplize Strafberufung ankündigte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.