35-Jähriger erschoss Ex-Partnerin: Lebenslange Haft
Der Beschuldigte wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Schon im Vorfeld bekannte er sich teilschuldig. Angelastet werden dem 35-Jährigen auch Körperverletzung, gefährliche Drohung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Am 21. Oktober 2023 tötete er die 33-Jährige durch einen Kopfschuss. Der 35-Jährige hatte sich zuvor eine Faustfeuerwaffe in Wien besorgt. Der Notarzt konnte nur mehr den Tod der 33-Jährigen feststellen. Der Beschuldigte flüchtete zunächst, stellte sich aber kurz darauf bei der Polizeiinspektion Deutsch-Wagram und wurde dort festgenommen.
Die acht Laienrichter bejahten die vier an sie gestellten Hauptfragen allesamt. Der 35-Jährige sei "gezielt vorgegangen", betonte die vorsitzende Richterin. Er habe seine Ex-Partnerin aus nächster Nähe erschossen, es sei "ein Mord, fast eine Hinrichtung" gewesen, wurde betont. "Sie haben sie schuldig gemacht dafür, dass sie Ihnen die Kinder weggenommen hat", schlussfolgerte die Richterin.
35-Jähriger war bereits zuvor gewalttätig
Schon im August 2023 hatte er seine ehemalige Lebensgefährtin brutal mit Faustschlägen gegen Körper und Gesicht verletzt. Die beiden waren nach der Rückkehr eines Ausflugs in einen Streit geraten. Außerdem soll er ihr gedroht haben, sie und die gemeinsamen Kinder umzubringen, wie aus der Anklageschrift, die PULS 24 vorliegt, hervorgeht.
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Ende August beendete die 33-Jährige die Beziehung endgültig und zog aus dem gemeinsamen Haus aus. Sie erstattete Anzeige wegen Körperverletzung und Drohungen. Es wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein Waffenverbot gegen den 35-Jährigen ausgesprochen. Im Oktober tötete er sie.
Ärger als Tatmotiv
Ärger darüber, dass er seine Kinder nicht mehr sehen dürfe, gilt laut Staatsanwaltschaft als Tatmotiv. Verteidigerin Astrid Wagner relativierte dies, sprach davon, dass ihm durch die erneute Trennung "der Boden unter den Füßen weggezogen" worden sei. Der 35-Jährige sei "sicher kein kaltblütiger Mörder".
Der Angeklagte selbst berichtete von Kontrollverlust und Einsamkeit. Es sei "schwer zu erklären, wie das alles passiert ist", er sei "tief reingefallen".
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Konfliktreiche Beziehung
Der gebürtige Bosnier und schwedische Staatsangehörige hat vier gemeinsame Kinder mit der 33-Jährigen und war bis zuletzt arbeitslos. Angehörige beschrieben die Beziehung laut Anklageschrift als konfliktreich. Streitigkeiten seien vor allem finanzieller Natur gewesen.
Er soll sich gegenüber seiner Lebensgefährtin und den Kindern regelmäßig aggressiv verhalten haben. Die 33-Jährige war "mehrmals mit den gemeinsamen Kindern zu ihren Eltern gezogen", heißt es weiter. Sie kehrte jedoch immer wieder zu dem 36-Jährigen zurück.
Anlaufstellen bei Gewalt:
Frauen-Helpline: 0800/222 555
Gewaltschutzzentrum: 0800/700 217
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
Männerberatung Wien: 01/603 28 28
Rat auf Draht - Hilfe für Kinder & Jugendliche: 147
Im Fall von akuter Gewalt: Polizei-Notruf: 133
Zusammenfassung
- Mitte Oktober 2023 hatte ein damals 35-Jähriger seine 33-jährige Lebensgefährtin vor deren Haus in Strasshof an der Nordbahn (Bezirk Gänserndorf) erschossen.
- Am Landesgericht Korneuburg musste sich der Mann am Freitag wegen Mordes verantworten.
- Der Beschuldigte wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.