APA/APA/AFP (Archiv)/JUSTIN TALLIS

Prinz Harry mit Antrag auf Schnellverfahren gescheitert

Der britische Prinz Harry (39) ist mit einem Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren in der Klage gegen den Verlag der Boulevardzeitung "Mail on Sunday" gescheitert. Der jüngere Sohn von König Charles III. (75) hatte den Verlag ANL (Associated Newspapers Limited) wegen eines Meinungsbeitrags über eine weitere anhängige Klage gegen das britische Innenministerium verklagt und auf ein Schnellverfahren gehofft.

Doch wie ein Richter am Londoner High Court am Freitag entschied, muss die Klage in einem normalen Verfahren mit Anhörung beider Seiten verhandelt werden. Harry sieht seinen Ruf durch den Meinungsbeitrag geschädigt. Ihm wurde darin vorgeworfen, einen falschen Eindruck vermittelt zu haben über seine Bereitschaft, für seinen polizeilichen Personenschutz in Großbritannien zu zahlen.

Dem Kommentar zufolge machte er das Angebot, für die Kosten aufzukommen, erst nachdem der Rechtsstreit an die Öffentlichkeit kam. Harry bestreitet das.

In dem Verfahren gegen das britische Innenministerium, das in dieser Woche mündlich verhandelt wurde, will Prinz Harry erreichen, dass ihm und seiner Familie trotz Ausstiegs aus dem engeren Kreis der britischen Royals voller Polizeischutz gewährt wird. Andernfalls, so argumentiert Harry, könne er mit seiner Familie nicht mehr ohne weiteres nach Großbritannien kommen. Ein Komitee hatte zuvor entschieden, dass der Personenschutz für den Herzog von Sussex, wie Harry in Großbritannien meist genannt wird, und seine Familie herabgestuft wird.

Harry und seine Frau Herzogin Meghan (42) hatten sich vor knapp vier Jahren vom Königshaus losgesagt. Das Paar lebt mit den gemeinsamen Kindern Prinz Archie (4) und Prinzessin Lilibet (2) inzwischen im US-Staat Kalifornien.

ribbon Zusammenfassung
  • Der britische Prinz Harry (39) ist mit einem Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren in der Klage gegen den Verlag der Boulevardzeitung "Mail on Sunday" gescheitert.
  • Der jüngere Sohn von König Charles III. (75) hatte den Verlag ANL wegen eines Meinungsbeitrags über eine weitere anhängige Klage gegen das britische Innenministerium verklagt und auf ein Schnellverfahren gehofft.